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BDEW zum Gebäudeenergiegesetz:

„Gut, dass die Bundesregierung nun den ersten Schritt vor dem zweiten macht“

Zur Einigung der Koalition beim Gebäudeenergiegesetz erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Einigung der Koalition enthält zahlreiche deutliche Verbesserungen gegenüber den ersten Entwürfen für das Gebäudeenergiegesetz. Das Gesetz wird durch die Änderungen deutlich praktikabler. Es wird gefordert, was auch umsetzbar ist, ohne das Ziel der Klimaneutralität 2045 aus den Augen zu verlieren.

Zentral ist dabei die von der Energiewirtschaft schon lange geforderte Verzahnung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung. Die flexiblere Gestaltung der Übergangsfristen, abhängig vom Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung, verschafft den Netzbetreibern Zeit, die notwendige Transformation ihrer Netze zu planen. Denn für eine erfolgreiche Wärmewende müssen wir uns erst die Infrastrukturen anschauen. Zudem gibt sie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Planungssicherheit und verhindert Fehlinvestitionen. Mit den nun vorgelegten Vorschlägen macht die Bundesregierung diesen wichtigen ersten Schritt vor dem zweiten.
 
Es ist richtig, dass die Bundesregierung Wärmepumpen und Fernwärme in den Fokus der Wärmewende stellt. Sie sind die tragenden Säulen der Wärmeversorgung von morgen. Insbesondere im Bestand werden wir aber auch künftig gasbasierte Lösungen brauchen, betrieben mit Wasserstoff und Biomethan. Es ist daher gut, dass die Bundesregierung keine Technologie von vorneherein ausschließt. Ein guter Kompromiss ist, dass ab 2024 nur noch wasserstofffähige Gasheizungen eingebaut werden dürfen. 

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte die Praxis unbedingt stärker eingebunden werden. Bei der jetzt anstehenden Umsetzung im parlamentarischen Verfahren bitten wir deshalb die Politik: Kommt auf die Praktiker in der Energiebranche zu!“

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