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BDEW-Chefin Kerstin Andreae:

„Handlungsfähigkeit der Grundversorger muss gewährleistet werden“

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Oliver Krischer, hat vorgeschlagen, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, die die Grund- und Ersatzversorgung neu regelt. Hierbei sollen unter anderem eine längere Frist zur Anzeige der Geschäftsaufgabe, eine Neuordnung bei den Tarifen der Grund- und Ersatzversorgung sowie mehr Handlungsspielraum bei der Bundesnetzagentur geschaffen werden, um unseriöse Wettbewerber herauszufiltern. Dazu sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Der Vorschlag von Wirtschaftsstaatssekretär Oliver Krischer setzt grundsätzlich an den richtigen Stellschrauben an, um zukünftig ähnliche Situationen zu entschärfen. Eine längere Frist zur Anzeige der Geschäftsaufgabe gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern Zeit, sich um eine alternative Strom- oder Gasversorgung zu kümmern, und schafft Transparenz. Damit werden Situationen vermieden, wie wir sie in den letzten Wochen gesehen haben: Hundertausende Kundinnen und Kunden fallen unerwartet in die Ersatzversorgung, weil unseriöse Unternehmen einfach die Versorgung eingestellt haben.

Der BDEW fordert, das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend zu ändern, dass die „Aufgabe der Geschäftstätigkeit“ von unseriösen Discountern ohne Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden zukünftig verhindert bzw. erschwert wird. Hierzu sollten die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur wie angedacht erweitert werden.

Wichtig und im Interesse aller Kunden ist es, dass die Grundversorger sachgerecht auf unerwartete Neukundenzugänge in der Grund- und Ersatzversorgung und gleichzeitig extremen Steigerungen von Beschaffungskosten reagieren können. Das muss die Bundesregierung unbedingt sicherstellen. Um diesen Handlungsspielraum gewährleisten zu können, muss deshalb die Möglichkeit für einen angemessenen, zusätzlichen Tarif im Gesetz aufgenommen werden, der die aktuelle Beschaffungskostensituation berücksichtigt.“


Hintergrund:

Das bewährte System der Grund- und Ersatzversorgung wurde durch die extrem kurzfristigen, Lieferstopps einiger unseriöser Billiganbieter in letzter Zeit weit über die Maßen belastet. Die Grundversorger haben hunderttausende betroffene Kunden in kürzester Zeit aufgefangen und sofort reibungslos mit Strom und Gas beliefert. Auslöser hierfür waren einige unseriöse Billiganbieter, die das System ausgenutzt und ihr unternehmerisches Risiko auf die Grundversorger abgewälzt haben. Die Grundversorger mussten zu den aktuell extrem hohen Preisen an den Großhandelsmärkten zusätzlich Energie zukaufen – zum Teil waren die Versorger mit kurzfristig um mehr als 400 Prozent höheren Beschaffungspreisen konfrontiert.

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