„Die Ausbauziele für Erneuerbare Energien sind höchst ambitioniert. Um sie zu erreichen, muss die Regierung alle Hebel in Bewegung setzen. Je schneller der Zubau vorankommt, umso besser. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien- Richtlinie (RED III) in deutsches Recht. Die Richtlinie enthält einige Regelungen, die den Ausbau der Windenergie an Land erheblich beschleunigen könnten. Ein elementarer Baustein zur Umsetzung der RED III ist die Regelung zur Umwandlung von Windenergie-Bestandsgebieten in so genannte Beschleunigungsgebiete.
Die Bundesregierung will diese Regelungen im Rahmen des Solarpakets I beschließen lassen – ursprünglich in der Absicht, sie so schneller in nationales Recht umsetzen zu können. Seit Monaten streitet die Ampel-Koalition beim Solarpaket. Damit gefährdet sie die Umsetzung der Beschleunigungs-Instrumente aus RED III. Aufgrund vorgegebener Fristen fordert der BDEW jetzt zeitnah geeintes gesetzgeberisches Handeln. Die Zeit drängt: Die im Solarpaket vorgesehene Regelung zur Umwandlung von Bestandsgebieten in Beschleunigungsgebiete muss der Bundestag bereits diese Woche beschließen, damit das Gesetzgebungsverfahren noch innerhalb der zugrunde liegenden europäischen Frist zum 21. Mai 2024 abgeschlossen werden kann.
Hinter der Regelung verbirgt sich ein mächtiger Hebel zur Beschleunigung der Energiewende: Aktuell sind rund 40 Prozent der Windenergiegebiete, die für die Energiewende insgesamt benötigt werden, als Bestandsgebiete ausgewiesen. Wenn verpasst wird, diese zu Beschleunigungsgebieten auszuweisen, dann verzögern sich die Projekte und damit wird das Erreichen der gesetzten Klimaziele immer schwieriger.
Da das Solarpaket, das sich seit Oktober letzten Jahres im parlamentarischen Verfahren befindet, weiterhin nicht verabschiedet wurde, besteht jetzt der akute Handlungsdruck, die EU-Frist einzuhalten. Kann die Regelung nicht fristgerecht umgesetzt werden, würde das die betroffenen Projekte in der Umsetzung deutlich zurückwerfen. Ebenso schwierig wäre das Reißen der Frist auch für die Bundesländer, die schon heute viele Bestandsgebiete ausgewiesen haben. Sie würden besonders viele potenzielle Beschleunigungsgebiete verlieren. Die Bundesländer sollten also bereits aus Eigeninteresse den Weg für eine zügige Verabschiedung dieser Regelung frei machen.
Die Umsetzung der RED III folgt auf die EU-Notfall-Verordnung, die zu spürbar schnelleren Genehmigungen bei Windenergieprojekten geführt hat, aber bis 2025 befristet ist. Damit daraus kein Strohfeuer wird, ist es wichtig, dass das zugrundeliegende Konzept mit seinen Erleichterungen bei Umweltverträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung nun verstetigt wird. In Beschleunigungsgebieten werden im Vergleich zu Bestandsgebieten Genehmigungen deutlich schneller erteilt. Das spart den Unternehmen viel Zeit beim Bau von Windenergieanlagen und ist ein wichtiger Turbo für den Ausbau Erneuerbarer Energien.
Vor diesem Hintergrund wirkt es umso befremdlicher, dass das Solarpaket mit dem Klimaschutzgesetz gekoppelt werden soll. Wenn die Beschleunigungsgebiete jetzt nicht kommen, hätten die Ampel-Fraktionen dem Klimaschutz einen Bärendienst erwiesen. Denn klar ist: Klimaziele nutzen nichts, wenn nicht auch die Maßnahmen kommen, um sie zu erreichen.“