„Seit ihrer Umsetzung hat die kommunale Abwasserrichtlinie bereits zu einer deutlich verbesserten Gewässerqualität in der EU beigetragen. Um auch zukünftig die Zweckmäßigkeit und die Effektivität der Richtlinie zu gewährleisten, ist jedoch eine Aktualisierung notwendig. Es ist gut, dass die EU-Kommission hierfür nun einen Entwurf vorgelegt hat.
Besonders erfreulich ist die geplante Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung. Damit würde das Verursacherprinzip endlich rechtskräftig umgesetzt und Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten verpflichtenden Einführung der vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen ab einer bestimmten Größe bzw. bei einer besonders hohen Spurstoffkonzentration zwingend notwendig. Nur so kann eine nachhaltige Lösung für Verunreinigungen geschaffen werden, die nicht direkt an der Quelle vermieden werden können.
Der BDEW setzt sich bereits seit langem für eine verursachergerechte Finanzierung der Abwasserreinigung ein und hat bereits 2019 einen Vorschlag für die Einführung eines sogenannten „Fondsmodells“ vorgelegt. Ziel ist es, entsprechend der Schädlichkeit von Stoffen einen Anreiz zu bieten, Stoffeinträge zu vermeiden oder zu reduzieren.
Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie schlägt die EU-Kommission zudem die Einführung verbindlicher Vorgaben für die dauerhafte Überwachung von Abwasser auf verschieden Gesundheitsparameter vor. Aktuell werden bereits verschiedene Pilotprojekte erfolgreich in Deutschland durchgeführt. Die kontinuierliche Überwachung stellt allerdings eine komplett neue Aufgabe für die kommunale Abwasserentsorgung dar. Die Politik sollte daher zeitnah Vorschläge vorlegen, wie eine dauerhafte Überwachung finanziert werden kann.“