„Die Parlamentsposition deckt sich in vielen zentralen Punkten mit der der Wasserwirtschaft. Besonders erfreulich ist, dass das EU-Parlament die Einführung einer Herstellerverantwortung unterstützt. Die Einführung dieses Instruments wäre ein ökonomischer und ökologischer Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung der kommenden Jahrzehnte. Damit würde das Verursacherprinzip rechtskräftig umgesetzt und Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt. Gleichzeitig würden Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen, um zukünftig kritische Einträge von vornherein zu vermindern und zu vermeiden. Die Herstellerverantwortung ist daher ein zentraler Baustein der Richtlinie.
Kritisch sehen wir jedoch den Vorschlag, dass ergänzend zu Herstellerverantwortung nationale Finanzierungsprogramme bis zu 20 Prozent der Kosten der vierten Reinigungsstufe zusätzlich zur decken sollen. Sinnvoller wäre eine vollumfängliche Kostenübernahme der vierten Reinigungsstufe über die erweiterte Herstellerverantwortung. Nur so kann das Verursacherprinzip angemessen umgesetzt werden.
Die vorgesehenen Fristen zur Einführung der vierten Reinigungsstufe sind aus Sicht des BDEW nicht ausreichend und spiegeln nicht die Realitäten der Unternehmen wider. Hier gilt es, in den Trilogverhandlungen nachzubessern.
Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität der Branche unterstützt der BDEW das Ziel des EU-Parlaments. Dabei muss allerdings den Besonderheiten der Branche Rechnung getragen werden. Ein Zukauf von Erneuerbaren Energien aus externen Quellen von bis zu 40 Prozent, wie das EU-Parlament vorschlägt, wird die Zielerreichung maßgeblich unterstützen.
Die Annahme der Ratsposition wird für Mitte dieses Monats erwartet. Dann müssen zügig die Trilogverhandlungen beginnen, um sicherzustellen, dass der Rechtsakt noch in dieser Legislatur formal verabschiedet werden kann.“