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BDEW zur aktuellen Situation der Klär­schlamm-Ent­sor­gung:

In Deutsch­land droht Ent­sor­gungs­not­stand bei Klär­schlamm

Geplantes Verbot syn­the­ti­scher Polymere würde für viele Ab­was­ser­ent­sor­ger massive Kos­ten­stei­ge­run­gen bedeuten

Ohne eine Änderung be­ste­hen­der Re­ge­lun­gen im Dün­ge­mit­tel­recht droht in Deutsch­land ab Januar 2017 ein Notstand bei der Ent­sor­gung von Klär­schlamm, so der Bun­des­ver­band der Energie- und Was­ser­wirt­schaft (BDEW). Hin­ter­grund ist ein Passus in der Dün­ge­mit­tel­ver­ord­nung, der den Einsatz so genannter syn­the­ti­scher Polymere nur noch bis zum 31. Dezember 2016 erlaubt. Klär­schlamm, der bei der Ab­was­ser­ent­sor­gung anfällt, kann, sofern er bestimmte Qua­li­täts­kri­te­ri­en erfüllt, unter anderem als Dünger in der Land­wirt­schaft verwendet werden. Zur Ein­di­ckung von Klär­schlamm werden so genannte syn­the­ti­sche Polymere benötigt. Hierfür gibt es zurzeit keine adäquaten Er­satz­stof­fe.

"Bleiben die geplanten ge­setz­li­chen Vorgaben zum Verbot syn­the­ti­scher Polymere bestehen, würde die land­wirt­schaft­li­che Klär­schlamm­ver­wer­tung bereits ab 2017 vor dem Aus stehen - damit müssten kurz­fris­tig 687.000 Tonnen Tro­cken­mas­se pro Jahr verbrannt werden", sagte Jörg Simon, BDEW-Vi­ze­prä­si­dent Wasser/Abwasser heute in Berlin. Es sei auch aufgrund fehlender ge­eig­ne­ter Ver­bren­nungs­ka­pa­zi­tä­ten jedoch völlig unklar, was mit diesen zu­sätz­li­chen Mengen geschehen solle. "Die Entsorger wären de facto in vielen Fällen von einem Ent­sor­gungs­not­stand betroffen", kri­ti­sier­te Simon.

Das Verbot bedeute zudem immense Kos­ten­stei­ge­run­gen: "Kurz- und mit­tel­fris­tig ist der Zubau zu­sätz­li­cher Ver­bren­nungs­ka­pa­zi­tä­ten nicht möglich. Wird die geltende Rechts­la­ge nicht ent­schärft, müssen in Zukunft zu­sätz­li­che Ka­pa­zi­tä­ten zu Ver­bren­nung errichtet werden. Dies würde die Klär­schlam­ment­sor­gungs­kos­ten bei den­je­ni­gen Ab­was­ser­ent­sor­gern, deren Klär­schlamm zum Teil land­wirt­schaft­lich verwertet wird, um etwa 180 Prozent verteuern. Diese Kosten müssten dann zum Teil auf die von den Ver­brau­chern zu zahlenden Ab­was­ser­ge­büh­ren umgelegt werden."

Es sei deshalb notwendig, dass das Bun­des­land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um schnell eine No­vel­lie­rung der Dün­ge­mit­tel­ver­ord­nung vorlege, um eine geordnete Dis­kus­si­on zur zu­künf­ti­gen Ver­wer­tung von Klär­schlamm in Deutsch­land führen zu können. "Der BDEW fordert, die Dün­ge­mit­tel­ver­ord­nung hin­sicht­lich der Ver­wen­dung syn­the­ti­scher Polymere an­zu­pas­sen und eine Ver­wen­dung bis 2030 zu­zu­las­sen", sagte der BDEW-Vi­ze­prä­si­dent Wasser/Abwasser ab­schlie­ßend.

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