„Mit den geplanten Änderungen an EEG und EnSiG räumt die Bundesregierung viele kleine Steine aus dem Weg, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien aktuell bremsen. Besonders positiv sind die Erleichterungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie die Kontinuität der Fördervoraussetzungen der Wasserkraft. Mit der weiteren Anhebung der möglichen Gebotsgrößen für PV-Freiflächenanlagen auf 100 MW gibt es die Chance auf einen beschleunigten Zubau von Erneuerbarer Stromerzeugungskapazität. Größere PV-Freiflächenanlagen von bis zu 100 MW erreichen Kraftwerksgröße. Außerdem wird künftig das Repowering bestehender PV-Freiflächenanlagen wesentlich leichter, so dass durch moderne PV-Module die verfügbaren Flächen besser genutzt werden können. Auch für Biogasanlagen erleichtert der Gesetzentwurf die Erzeugung aus schon bestehenden Anlagen.
Investitionen in Erneuerbare Energien sind zentral, um die aktuelle Energiekrise zu überwinden. Sie tragen dazu bei, kurzfristig das Stromangebot zu erhöhen und damit die Preise zu senken und langfristig unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Auch mit Blick auf das Planungs- und Genehmigungsrecht enthält das Gesetz eine Vielzahl positiver Regelungsansätze. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den Bau neuer Windenergieanlagen an Land und auf See und den Ausbau der Verteil- und Übertragungsnetze. Positiv ist auch die Entschärfung der Kohlebevorratungspflicht in den Änderungen zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Möglichkeit Schienentransporte von Betriebs- und Hilfsstoffen für Kraftwerke zu priorisieren. Sie erleichtern die Marktrückkehr von dringend benötigten zusätzlichen Kraftwerkskapazitäten erheblich. Dies gilt ebenfalls für die vom Bundeskabinett in dieser Woche beschlossenen Verordnungen für die Marktrückkehr von Braunkohlekraftwerken über die Versorgungsreserve sowie die Verlängerung der Marktrückkehr von Netzreservekraftwerken bis Ende März 2024.
Die Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz hingegen greifen zu kurz. Hier braucht es weitergehende Anpassungen, um sicherzustellen, dass die Netzkapazitäten für die Ableitung der erwarteten LNG-Mengen ausreichend dimensioniert sind. Zudem braucht es Erleichterungen im Genehmigungsverfahren, um die schwimmenden LNG-Terminals so schnell wie möglich in Betrieb nehmen zu können.“