"Im Gesetzentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sollte das jährliche Ausschreibungsvolumen für KWK von 200 auf mindestens 300 Megawatt angehoben werden. Das ist nötig, um die für 2020 und 2025 gesteckten KWK-Ausbauziele zu erreichen. Zudem bestehen enorme CO2-Einsparpotenziale: Durch den Ausbau der KWK könnten bis 2020 jedes Jahr rund sieben Millionen und bis 2025 zwölf Millionen Tonnen CO2 zusätzlich vermieden werden", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Änderung des KWKG und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Kapferer kritisierte, dass der KWKG-Entwurf zu viele Detailregelungen und Vorgaben, zum Beispiel zum Betrieb des Wärmenetzes, enthalte. Auch dürfe den KWK-Anlagenbetreibern nicht noch mehr Bürokratie aufgebürdet werden, wenn es zum Beispiel darum ginge, die Förderbedürftigkeit des Neu- und Ausbaus des Wärmenetzes nachzuweisen. "Gerade in städtischen Gebieten macht KWK in Verbindung mit Nah- und Fernwärmenetzen die Wärmeversorgung effizienter und klimafreundlicher. Damit ist sie ein wichtiger Bestandteil der Energiewende", so Kapferer. Flexible KWK-/ Wärmenetzsysteme könnten zudem helfen, überschüssige Strommengen aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen in das Energiesystem zu integrieren. Dadurch ließen sich künftig die notwendigen Einspeisemanagement-Maßnahmen und damit die Kosten zur Stabilisierung des Stromnetzes reduzieren.
Mit Blick auf das EEG wies Kapferer darauf hin, dass die im Ausschreibungssystem für Erneuerbare Energien vorgesehenen Ausnahmeregelungen Schlupflöcher für Missbrauch bieten. So seien beispielsweise die Vorgaben für Bürgerenergiegesellschaften derart unbestimmt, dass die explizit für diese Akteure geschaffenen Vorteile auch von größeren Unternehmen in Anspruch genommen werden könnten. "Hier sollte dringend nachgebessert werden. Wir brauchen wirksame Kontrollmechanismen, um Missbrauch vorzubeugen", so Kapferer.