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BDEW zur Verabschiedung der Anreizregulierungs-Verordnung im Kabinett:

Kapferer: Netzbetreiber nicht für Investitionen der vergangenen Jahre bestrafen

Investitionsbedingungen werden nur teilweise verbessert / Abschaffung des Zeitverzugs richtiger und wichtiger Schritt

Berlin, 1. Juni 2016 - "Dem Ziel, die Investitionsbedingungen für Verteilnetzbetreiber zu verbessern, wird die Novelle in ihrer aktuellen Fassung leider nur teilweise gerecht. Positiv ist, dass die Verteilnetzbetreiber künftig ihre Investitionskosten auch in dem Jahr refinanzieren dürfen, in dem sie in die Netze investiert haben. Für diesen längst überfälligen Schritt hatte sich der BDEW mit Nachdruck eingesetzt. Einige der Regelungen würden jedoch dazu führen, dass viele Netzbetreiber für Investitionen der vergangenen Jahre nachträglich bestraft würden. Hier sind Nachbesserungen dringend erforderlich. Auch der geplante noch schärfere Kostendruck ist mit Blick auf die notwendigen Investitionen kontraproduktiv", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in Berlin.

Die Novelle in ihrer jetzigen Fassung würde dazu führen, dass viele Netzbetreiber Investitionen der vergangenen Jahre nicht mehr im bisherigen Umfang in die Berechnung der Netzentgelte einfließen lassen dürfen. Diese Investitionen würden damit entwertet. Was die Bundesregierung bislang vorschlägt, um hier Abhilfe zu schaffen, reiche leider nicht aus. "Anlagevermögen der Netzbetreiber würde substanziell entwertet und damit Eigenkapital vernichtet. Dies ist kein Beitrag dazu, das Vertrauen von Netzbetreibern, Gesellschaftern und Kapitalgebern in die Verlässlichkeit der Regulierung zu stärken. Die Unternehmen haben im Vertrauen auf die geltenden Regeln in die Netze investiert. Sie dürfen hierfür nicht nachträglich bestraft werden", so Kapferer.

Licht und Schatten gebe es auch an zahlreichen weiteren Stellen der geplanten Novelle: Dass die Regulierungsperiode weiterhin fünf Jahre dauern soll, statt sie auf vier Jahre zu verkürzen, sei positiv. Gleichzeitig solle aber der Kostendruck erheblich verschärft werden, indem vorgegebene Effizienzziele in deutlich kürzerer Zeit erreicht werden müssten als bislang. "Ein noch schärferer Kostendruck ist aus unserer Sicht kontraproduktiv: Bis 2032 müssen bis zu 50 Milliarden Euro in die Verteilnetze investiert werden. Die Unternehmen brauchen deshalb angemessene Investitionsbedingungen. Hierfür werden wir uns im weiteren Verfahren einsetzen", so Kapferer abschließend.

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