Zum Hintergrund:
Bisher müssen Kunden, die eine Beratung zur Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen durch Fachkräfte der Energieunternehmen oder ihrer Partnern erhalten, auf staatliche Förderung verzichten. Mit der geänderten Richtlinie werden alle Energieberater gleichgestellt, die mit der geforderten Qualifikation neutral und objektiv beraten können, und das in einer Eigenerklärung zusichern. In der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes muss jeder Berater jetzt zudem transparent sein Beschäftigungsverhältnis angeben. Die Öffnung der geförderten Energieberatung für qualifizierte Mitarbeiter der Energieunternehmen hatte der BDEW über viele Jahre gefordert und auch entsprechende Vorschläge entwickelt.