„Die Bundesratsinitiativen der Landesregierungen von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen laufen den energie- und klimapolitischen Anstrengungen zuwider und vergiften das Investitionsklima:
Die Umsetzung der '10H-Regelung' in Bayern hat eindrücklich gezeigt, dass derartige Restriktionen den Erneuerbaren-Ausbau drastisch ausbremsen. Nun strebt NRW eine Wiederauflage der sogenannten Länderöffnungsklausel an, nach der jedes Bundesland eigene Abstandsregelungen für Windräder einführen könnte. Der Appell von 80 Unternehmen der Energie- und Windkraftbranche in NRW, die in einer gemeinsamen Erklärung gegen den Gesetzesantrag protestieren, sollte der Politik zu denken geben.
Ein noch drastischerer Einschnitt wäre mit der Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung von Windenergieanlagen verbunden, wie sie das Land Brandenburg vorschlägt. Das würde zu einem abrupten Fadenriss bei der Neuaufstellung von Windrädern führen.
Es kann nicht sein, dass Gesetze, die auf Bundesebene beschlossen wurden, im Nachgang über die Landesschiene wieder ausgehebelt werden. Das erschüttert das Vertrauen der investierenden Unternehmen und bringt die Energiewende in Gefahr.
Neue Restriktionen würden zudem die Bemühungen der Energiewirtschaft vor Ort um die dringend nötige Akzeptanz der Bevölkerung für den Windkraftausbau konterkarieren. Sie würden Protestbewegungen befeuern und ihnen ein politisches Gütesiegel aufsetzen.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent angehoben werden soll. Es wäre daher brandgefährlich, wenn der Bundesrat derartige Störfeuer einzelner Landesregierungen nicht schnell eindämmt.“