Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Die gesunkene EEG-Umlage ist eine gute Nachricht. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der stark steigenden Beschaffungskosten für Strom an den Großhandelsmärkten.
Die gesunkene EEG-Umlage darf jedoch nicht davon ablenken, dass die neue Bundesregierung als eine ihrer ersten Amtshandlungen die komplette Abschaffung der EEG-Umlage in der kommenden Legislaturperiode beschließen sollte. Das würde Stromkundinnen und Stromkunden und nicht zuletzt den Mittelstand dauerhaft entlasten. Zugleich würde grüner Strom auch im Verkehrssektor und im Wärmemarkt wettbewerbsfähiger, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft unterstützen und Bürokratie spürbar abgebaut.
Um die Energiekosten langfristig zu senken, brauchen wir zudem einen schnellen und konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die EU und die neue deutsche Regierungskoalition sollten darum die Umsetzung des European Green Deal konsequent weiterverfolgen.
Welche Auswirkungen die sinkende Umlage für die Strompreise hat, hängt von mehreren weiteren Faktoren ab: Neben der EEG-Umlage gibt es zahlreiche weitere Steuern, Abgaben und Umlagen. Hinzu kommen die Netzentgelte, in denen sich auch die Investitionskosten für den für die Energiewende notwendigen Aus- und Umbau der Energienetze widerspiegeln. Der sinkenden EEG-Umlage stehen insbesondere die stark steigenden Kosten für die Beschaffung von Strom an den Großhandelsmärkten gegenüber. Nachdem in den letzten Jahren die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Strom zahlen müssen, relativ konstant waren, haben sich seit Jahresbeginn die Preise bei der langfristigen Beschaffung nahezu verdoppelt und bei der kurzfristigen Beschaffung sogar fast verdreifacht. Aufgrund der unterschiedlichen Beschaffungsstrategien der fast 1.400 Stromlieferanten in Deutschland lassen sich jedoch keine allgemeinen Aussagen über die Entwicklung der Strompreise treffen. Durch die langfristige und verantwortungsvolle Beschaffungsstrategie der meisten Energieversorger schlagen sich steigende Beschaffungskosten nicht 1:1 auf den Endkundenstrompreis nieder.“