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Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen.

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Der BDEW erarbeitet Branchenpositionen, findet Lösungen, erstellt Zahlenmaterial und Grafiken und bereitet diverse Informationen rund um die Themen der Energie- und Wasserwirtschaft auf.

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BDEW legt Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die 20. Le­gis­la­tur­pe­ri­ode vor

Kerstin Andreae: „Künftige Bun­des­re­gie­rung muss den En­er­gie­wen­de-Tur­bo einlegen“

„Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2045 erreichen wir nur durch In­ves­ti­tio­nen in konkrete Kli­ma­schutz-Pro­jek­te“ +++ Viele Bau­stel­len für die kommende Le­gis­la­tur­pe­ri­ode +++ BDEW definiert 10 Kern­punk­te

Der Bun­des­ver­band der Energie- und Was­ser­wirt­schaft (BDEW) hat heute seine en­er­gie­po­li­ti­schen Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die kommende Le­gis­la­tur­pe­ri­ode ver­öf­fent­licht. Die BDEW-Pu­bli­ka­ti­on „Energie macht Zukunft“ for­mu­liert die zentralen en­er­gie­po­li­ti­schen Emp­feh­lun­gen in den Bereichen Energie, Verkehr und Wärme. Von der En­er­gie­wirt­schaft be­reit­ge­stell­te kli­ma­neu­tra­le En­er­gie­trä­ger sind zudem Grund­vor­aus­set­zung dafür, dass auch die Industrie CO2-neu­tral werden kann.

Kerstin Andreae, Vor­sit­zen­de der BDEW-Haupt­ge­schäfts­füh­rung: „Das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zur Kli­ma­po­li­tik und die neuen eu­ro­päi­schen Ziele zur CO2-Re­duk­ti­on bis 2030 bedeuten eine Zei­ten­wen­de in der Energie- und Kli­ma­po­li­tik. Das Tempo beim Umbau der Energie- und Wär­me­ver­sor­gung, des Ver­kehrs­sek­tors und der Industrie muss drastisch erhöht werden. Es muss allen klar sein: Die jetzt im Entwurf des Kli­ma­schutz­ge­set­zes auf­ge­stell­ten Ziele sind äußerst am­bi­tio­niert. Mit Halb­her­zig­keit oder Ver­zagt­heit wird es deshalb nicht gehen. Eine neue Bun­des­re­gie­rung muss den Turbo einlegen. Die En­er­gie­wirt­schaft steht bereit, in die not­wen­di­gen Kli­ma­schutz-Pro­jek­te zu in­ves­tie­ren.“

Mit dem Auf­stel­len von Zielen sei es jedoch nicht getan, so Andreae: „Wir haben jetzt zwar Ziele – nur fehlen leider die In­stru­men­te, um sie auch zu erreichen. Kli­ma­schutz entsteht durch In­ves­ti­tio­nen. In­ves­tie­ren können wir aber nur, wenn re­gu­la­to­ri­sche Fesseln gelöst werden. Es gibt viele Bau­stel­len für die nächste Le­gis­la­tur­pe­ri­ode.“ Vieles liege noch im Argen: „Aus­bauf­lau­te bei der Wind­ener­gie, kein PV-Boom auf den Dächern oder in der Fläche, im Wär­me­markt werden viel­ver­spre­chen­de Kli­ma­schutz­lö­sun­gen blockiert. Strom- und Gas­netz­be­trei­ber bangen um not­wen­di­ge Hand­lungs­spiel­räu­me. Hohe Strom­prei­se wirken wie ein Brems­klotz für die Sek­tor­kopp­lung.“
 

Kern­punk­te der BDEW-Hand­lungs­emp­feh­lun­gen:

EEG-Um­la­ge auf null re­du­zie­ren: In seinen Hand­lungs­emp­feh­lun­gen schlägt der BDEW daher unter anderem vor, spä­tes­tens bis 2026 die EEG-Um­la­ge schritt­wei­se auf null zu re­du­zie­ren. „Das bedeutet den voll­stän­di­gen Ausstieg aus der Um­la­ge­fi­nan­zie­rung der Er­neu­er­ba­re-En­er­gi­en-För­de­rung durch die Strom­kun­den. Die EEG-För­de­rung selbst bleibt davon unberührt. Be­ste­hen­de und ent­ste­hen­de För­der­zu­sa­gen können parallel zu den wach­sen­den Einnahmen aus der CO₂-Be­prei­sung (Brenn­stoff­emis­si­ons- und EU-Emis­si­ons­han­del) suk­zes­si­ve aus dem Bun­des­haus­halt fi­nan­ziert werden“, sagte Andreae.

Er­neu­er­ba­ren-Aus­bau­ziel auf min­des­tens 70 Prozent bis 2030 erhöhen: Die im EEG 2021 fest­ge­leg­ten Aus­bau­zie­le bilden aus Sicht des BDEW den tat­säch­li­chen Bedarf an Er­neu­er­ba­ren Energien, der sich aus der höheren Ambition des European Green Deal und des neuen Kli­ma­schutz­ge­set­zes ergibt, nicht ab. „Das Aus­bau­ziel von 65 Prozent ist zu niedrig, eine Anhebung des EE-Aus­bau­ziels auf min­des­tens 70 Prozent ist notwendig. Außerdem ist trotz Ef­fi­zi­enz­stei­ge­run­gen ein Anstieg des Strom­ver­brauchs zu erwarten, nicht nur wegen der Sek­tor­kopp­lung, sondern auch aufgrund deut­li­cher höheren Strom­be­darfs durch die Di­gi­ta­li­sie­rung. Der BDEW geht für 2030 von einem Strom­be­darf von etwa 700 Ter­ra­watt­stun­den aus. Soll der Strom­be­reich bis spä­tes­tens 2045 kli­ma­neu­tral sein, muss bis 2030 am­bi­tio­nier­ter ausgebaut werden“, sagte Andreae.

Dadurch wird eine Anhebung der Aus­baupfa­de im EEG notwendig: Dies könnte für 2030 etwa 100 Gigawatt (GW) für Wind-Ons­hore, 11 GW für Biomasse und min­des­tens 150 GW für PV (Dach und Frei­flä­che). Was hierfür mit Blick auf die So­lar­ener­gie notwendig ist, hat der BDEW in der letzten Woche bereits in seiner neuen Pho­to­vol­ta­ik-Stra­te­gie vor­ge­stellt. Ent­schei­dend zur Rea­li­sie­rung dieser Aus­bau­zie­le wird es sein, die not­wen­di­gen Flächen be­reit­zu­stel­len und die Planungs- und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren deutlich zu be­schleu­ni­gen. „Wir brauchen schlan­ke­re, prak­ti­ka­ble­re Vorgaben auch eine Mo­der­ni­sie­rungs- und Per­so­na­lof­fen­si­ve in der öf­fent­li­chen Ver­wal­tung, damit die Projekte auch in die Umsetzung gehen können.“

Zudem müssen die »Weichen für Wind-Off­shore lang­fris­tig und als eu­ro­päi­sches Projekt gestellt werden. Dazu gehören auch die Er­mög­li­chung grenz­über­schrei­ten­der Projekte und ein eu­ro­päi­sches Off­shore-Markt­de­sign. Andreae: „Wir brauchen einen Aus­bau-Boom für alle Er­neu­er­ba­ren. Dafür muss auch die Politik die Vor­aus­set­zun­gen schaffen: Es geht darum, Planungs- und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren zu be­schleu­ni­gen, das Re­power­ing zu er­leich­tern, Flächen für den Er­neu­er­ba­ren-Aus­bau zu sichern, mit Blick auf Wind-Ons­hore das Ar­ten­schutz­recht voll­zieh­bar zu machen. Zu allen diesen Punkten hat der BDEW konkrete Um­set­zungs­vor­schlä­ge auf den Tisch gelegt.“

En­er­gie­net­ze: „Eine neue Bun­des­re­gie­rung muss eine in­ves­ti­ti­ons­freund­li­che Netz­re­gu­lie­rung si­cher­stel­len. Die not­wen­di­gen In­ves­ti­tio­nen in die En­er­gie­net­ze müssen für In­ves­to­ren und Ka­pi­tal­ge­ber attraktiv bleiben“, forderte Andreae. Die Wirt­schaft­lich­keit dieser In­ves­ti­tio­nen werde maß­geb­lich von den Vorgaben der Netz­re­gu­lie­rung und deren Aus­füh­rung durch die Bun­des­netz­agen­tur fest­ge­legt. In den kommenden Jahren droht jedoch eine emp­find­li­che Ver­schlech­te­rung des In­ves­ti­ti­ons­kli­mas. „Durch neue Vorgaben der Bun­des­netz­agen­tur, zum Beispiel zur Ei­gen­ka­pi­tal­ver­zin­sung, können die Erträge der Netz­be­trei­ber deutlich zu­rück­ge­hen, in manchen Fällen um bis zu 40 Prozent. Dies steht in klarem Wi­der­spruch zu dem stei­gen­den Aus- und Um­bau­be­darf der Netze. Davon wären mittelbar auch die - häufig kom­mu­na­len - An­teils­eig­ner der Un­ter­neh­men betroffen.“

Verkehr: Der an­lau­fen­de Markt­er­folg von Fahr­zeu­gen mit al­ter­na­ti­ven Antrieben muss in den kommenden Jahren be­schleu­nigt und ver­ste­tigt werden. Das neue Klimaziel von 65 Prozent bedeutet, dass die Zielmarke bis 2030 bei bis zu 15 Millionen Elek­tro­fahr­zeu­gen liegen muss. Der am­bi­tio­nier­te Hochlauf von Nutz­fahr­zeu­gen aller An­triebs­for­men (Strom, H₂, LNG, CNG) muss vor­an­ge­trie­ben werden.  Hierzu leisten höhere CO₂-Preise und die Ab­schaf­fung der EEG-Um­la­ge einen wichtigen Beitrag. Ziel muss es im Sinne der Nach­hal­tig­keit der Ver­kehrs­wen­de sein, dass der Hochlauf möglichst schnell ohne staat­li­che Förderung im Markt erfolgt.

Statt starrer Aus­bau­zah­len für die Lad­ein­fra­struk­tur sind ein kon­ti­nu­ier­li­ches Mo­ni­to­ring und eine ent­spre­chen­de Anpassung der Aus­bau­zie­le er­for­der­lich. Dabei muss vor allem be­rück­sich­tigt werden, wie sich das Ver­hält­nis von Schnell- zu Nor­mal­la­de-punk­ten ent­wi­ckelt und wie gut ausgebaut das private Ladenetz ist. Eine zeitnahe Eva­lua­ti­on der Vorgaben für Lad­ein­fra­struk­tur im Ge­bäu­de­be­reich (Woh­nungs­ei­gen­tums­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (WEMoG), Ge­bäu­de-Elek­tro­mo­bi­li­täts­in­fra­struk­tur-Ge­setz (GEIG)) macht dort zu­sätz­li­chen Hand­lungs­be­darf erkennbar und bietet die Grundlage für not­wen­di­ge Wei­ter­ent­wick­lun­gen.

Was­ser­stoff: Den Hochlauf einer Was­ser­stoff­wirt­schaft vor­an­zu­trei­ben, wird eines der wich­tigs­ten energie- und in­dus­trie­po­li­ti­schen Hand­lungs­fel­der der kommenden Jahre. Eine vor­aus­schau­en­de En­er­gie­po­li­tik muss Was­ser­stoff zu einem breit ver­füg­ba­ren Mas­sen­pro­dukt machen. Auch eine Anhebung der Ka­pa­zi­täts­zie­le für Elek­tro­ly­seu­re im Inland ist eine not­wen­di­ge Folge der höheren Kli­ma­zie­le, nicht zuletzt, um not­wen­di­ge Mengen für den Kraft­werks­park zu erzeugen. Durch breite Ein­satz­mög­lich­kei­ten werden In­ves­ti­tio­nen in die Pro­duk­ti­on kli­ma­neu­tra­ler Gase at­trak­ti­ver. Auch darum ist es notwendig, dass der Wär­me­sek­tor in der Was­ser­stoff­stra­te­gie stärker be­rück­sich­tigt wird. Auch die not­wen­di­gen tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen bei den Ver­brauchs­an­la­gen müssen ge­schaf­fen werden. Um dies si­cher­zu­stel­len, sollte ein H₂-Re­a­dy-Stan­dard für neue Gas­an­wen­dun­gen ein­ge­führt werden.

Wär­me­wen­de: Die Wär­me­wen­de findet nicht am Reißbrett statt, sondern in der oft klein­tei­li­gen Anpassung des Bestandes durch in­di­vi­du­el­le Lösungen. Hier sind Prag­ma­tis­mus und klare Zu­stän­dig­kei­ten gefragt. Der Fokus sollte auf dem Aspekt liegen, der alleinig effektive CO₂-Ein­spa­rung ga­ran­tie­ren kann: der Dekar­bo­ni­sie­rung der Wär­me­ver­sor­gung durch steigende Anteile Er­neu­er­ba­rer Energien. Der Umstieg auf grüne Wär­me­en­er­gie in allen Formen (Strom, Gas, Fernwärme) und die Wei­ter­ent­wick­lung aller be­tei­lig­ten In­fra­struk­tu­ren bieten den größten Hebel für eine wirksame und so­zi­al­ver­träg­li­che Wär­me­wen­de. Hierzu gehört nicht zuletzt auch Was­ser­stoff. „Kli­ma­schutz im Ge­bäu­de­be­stand wird durch einen Mix aus Er­neu­er­ba­ren, in­no­va­ti­ver Sys­tem­tech­nik, Nutzung vor­han­de­ner In­fra­struk­tu­ren und Effizienz bezahlbar gemacht“, sagte Andreae.

CO₂-Be­prei­sung wei­ter­ent­wi­ckeln: Ein eu­ro­pa­wei­tes, alle Sektoren um­fas­sen­des Emis­si­ons­han­dels-sys­tem kann mit­tel­fris­tig helfen, CO₂ möglichst effizient ein­zu­spa­ren – ist al­ler­dings blind für die Las­ten­ver­tei­lung zwischen den Sektoren. Die Kosten der CO₂-Ver­mei­dung sind in den Sektoren Wärme und Verkehr deutlich höher als in En­er­gie­wirt­schaft und Industrie. Eine sofortige Aus­wei­tung des EU-ETS würde für Letztere daher zu hohen Be­las­tun­gen führen. Deutsch­land sollte dafür eintreten, die Aus­wei­tung des ETS auf Wärme und Verkehr erst nach 2030 zu voll­zie­hen. Zuvor müssen in diesen Sektoren mit spe­zi­fi­schen In­stru­men­ten deutliche Ein­spa­rer­fol­ge erreicht und die CO₂-Ver­mei­dungs­kos­ten reduziert werden.

Die BDEW-Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die 20. Le­gis­la­tur­pe­ri­ode. Das Wich­tigs­te in Kürze:

  1. Wind- und PV-Boom auslösen: Planungs- und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren be­schleu­ni­gen, Re­power­ing er­leich­tern, Flächen sichern und Ar­ten­schutz­recht voll­zieh­bar machen 

  2. Aus­baupfa­de auf Klimaziel aus­rich­ten: Min­des­tens 70 % Er­neu­er­ba­re-En­er­gi­en-Strom bis 2030 

  3. Netz­in­fra­struk­tur für die Zukunft stärken: In­ves­ti­tio­nen absichern, digitale und in­tel­li­gen­te Lösungen fördern 

  4. Strom ver­bil­li­gen: EEG-Um­la­ge schritt­wei­se bis spä­tes­tens 2026 auf null re­du­zie­ren 

  5. Trans­for­ma­ti­on der Gas- zur Was­ser­stoff­wirt­schaft vor­an­brin­gen: H₂-Re­a­dy-Stan­dard für neue Gas-An­la­gen

  6. Wär­me­wen­de wei­ter­den­ken: Grüne Fernwärme, kli­ma­neu­tra­le Gase und grüner Strom bringen die Wär­me­wen­de voran 

  7. Ausbau der Lad­ein­fra­struk­tur wett­be­werb­lich sichern: Ver­läss­li­chen, in­ves­ti­ti­ons­freund­li­chen Rahmen für private und öf­fent­li­che Lad­ein­fra­struk­tur schaffen 

  8. CO₂-Be­prei­sung stärken: Sek­tor­über­grei­fen­den Eu­ro­päi­schen Emis­si­ons­han­del nach 2030 einführen 

  9. Ausbau för­der­frei­er Er­neu­er­ba­rer Energien stärken: Green PPAs   einfacher machen 

  10. Anwendung digitaler Tech­no­lo­gi­en vor­an­trei­ben: Re­ge­lun­gen in­no­va­ti­ons­of­fen und praxisnah aus­ge­stal­ten


Die BDEW-Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die 20. Le­gis­la­tur­pe­ri­ode können hier her­un­ter­ge­la­den werden.

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