Der Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für E-Pkw schreitet weiter voran. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren verschiedene Förderprogramme aufgestellt, mit denen sie den Hochlauf unterstützen möchte. Leider sind die bürokratischen Hürden so hoch, dass die beantragten und bewilligten Mittel am Ende oft nicht von den Unternehmen abgerufen werden können: Eine Auswertung1 hat gezeigt, dass lediglich 12 Prozent der Mittel tatsächlich abgerufen werden. Der BDEW, in dem rund 80 Prozent aller Ladesäulenbetreiber vertreten sind, hat dies zum Anlass genommen, den geringen Mittelabfluss und die Effektivität der Förderprogramme zu analysieren.
„Die Bundesförderprogramme sind ein wichtiger Baustein, um den Ladeinfrastrukturausbau zu unterstützen“, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Die Förderverfahren für öffentliche Ladeinfrastruktur sind aber zu kompliziert und zu langwierig. Sie verursachen bei den Antragsstellern einen großen bürokratischen Aufwand. Aus diesem Grund werden die Fördermittel kaum abgerufen. Hier brauchen wir jetzt kluge und pragmatische Lösungen, die eine einfache und schnelle Förderung ermöglichen. Diese muss für alle Marktteilnehmer offen sein. Das KfW-Programm für private Ladeinfrastruktur hat vorgemacht, wie das gehen kann. Klar ist aber auch, dass sich Ladeinfrastruktur perspektivisch über ihre Auslastung selber tragen soll. Nur ein Ladevorgang pro Tag so wie das heute der Fall ist, wird da sicher nicht reichen. Das bedeutet, dass wir deutlich mehr Elektrofahrzeuge brauchen, um die Ladeinfrastruktur wirtschaftlich auszulasten. Dieser Hochlauf muss zwischen Fahrzeugindustrie und Energiewirtschaft Hand in Hand gehen.“
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das bestehende Fördersystem zu verbessern oder die Förderung von Grund auf neu zu konzipieren. Für beide Varianten liegen Maßnahmen für eine effiziente Förderung vor, wobei eine Neukonzipierung den effizienteren und zielgerichteteren Weg darstellt.
Um die bestehende Förderung zu verschlanken und effektiver zu gestalten, sollten beispielsweise die einzureichenden Anlagen sowohl vereinfacht als auch in ihrer Anzahl reduziert werden. Die Fristen zur Einreichung sollten angepasst werden, um eine realistische Zeitabfolge der Prozessschritte zu ermöglichen. Zudem würde eine einheitliche und vollständige Digitalisierung der Beantragung die Nutzung der Förderprogramme erleichtern. Für Rahmenverträge zur Beschaffung von Ladeinfrastrukturprodukten und Dienstleistungen sollte ein Ausnahmetatbestand festgelegt werden, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Deutlich effizienter und zielgerichteter wäre allerdings eine Neukonzipierung des aktuellen Fördersystems. Mit standardisierten Fördersätzen, einer Beantragung der Förderung nach Inbetriebnahme und einer gesonderten Förderung des Netzanschlusses könnte die Bundesregierung den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur massiv vorantreiben.
1 Deutscher Bundestag Drucksache 19/32556