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Pressestatement

Kerstin Andreae zum geplanten Sondervermögen Infrastruktur

Gestern haben CDU/CSU und SPD im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche den Vorschlag eines Sondervermögens Infrastruktur vorgestellt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Planungen eines Sondervermögens Infrastruktur zeigen ganz deutlich, dass der bestehende Investitionsbedarf in Infrastrukturen konstruktiv in den Blick genommen wird. Wichtig ist die Stärkung des Wirtschaftsstandorts und das Zusammenbringen von Klimaschutz und Resilienz. Entscheidend ist zudem, dass eine schnelle und unbürokratische Umsetzung von vornherein mitgedacht wird.

Der BDEW hat wiederholt auf den immensen Investitions- und Finanzierungsbedarf der Energieinfrastruktur hingewiesen. Beim Netzausbau stehen Milliardeninvestitionen an. Der Zubau steuerbarer Kraftwerke muss ermöglicht werden. Für den Wasserstoffhochlauf sind Investitionen in Netze, Erzeugungsanlagen und Speicher wichtige Grundvoraussetzung. Die Wasser- und Abwasserinfrastruktur muss vor dem Hintergrund des Klimawandels einbezogen werden. Wichtig ist, dass zudem mit den zukünftigen Verteidigungsinvestitionen auch Investitionen abgedeckt werden, die zur Bereitstellung und zum Schutz der kritischen Infrastrukturen in der Energie- und Wasserwirtschaft ergriffen werden müssen.

Die Energiewirtschaft investiert bereits massiv in die Transformation des Energiesystems. Jeder Euro, der in die Infrastruktur investiert wird, ist eine Investition in die Zukunft: in Versorgungssicherheit, in Wettbewerbsfähigkeit und in Klimaneutralität. Das können weder der Staat noch die Unternehmen allein stemmen. Daher müssen zukünftig einmal mehr Möglichkeiten geschaffen werden, um privates Kapital mittels öffentlichen Kapitals zu hebeln. Eine der vordringlichsten Aufgaben der Energiepolitik ist es zudem, einen effizienten Investitionsrahmen zu schaffen, der wirtschaftlich attraktive Energiewendeprojekte ermöglicht. Für die Netze bedeutet dies, dass der regulatorische Rahmen schnellstmöglich modernisiert und zukunftsfähig gemacht wird. Hier muss die Regulierungsbehörde endlich den Weg frei machen, für eine attraktive Investitionsbedingungen. Die Netzbetreiber brauchen einen robusten zukunftsorientierten Regulierungsrahmen und eine auch international wettbewerbsfähige Verzinsung des eingesetzten Kapitals.

Über das Sondervermögen hinausgehend ist eine Lockerung der Schuldenregelungen geplant. Auf Landesebene soll etwa die Schuldenbremse, die bisher besonders streng ist, an die etwas flexiblere Bundesregelung angepasst werden. Dies eröffnet den Ländern neuen Spielraum, insbesondere für die vielfach notwendige Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung der kommunalen Wärmepläne.“

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