Die Bundesregierung arbeitet aktuell an einer Änderung des Düngegesetzes. Den dazu aktuell vorliegenden Referentenentwurf hat Professor Friedhelm Taube von der Christians-Albrechts-Universität zu Kiel im Auftrag des BDEW untersucht. Sein Ergebnis: Die Bundesregierung hat den notwendigen Regelungsbedarf erkannt und plant wichtige Verbesserungen in den Bereichen Überwachung, Datenerhebung, -speicherung, -verwendung und -übermittlung. Die geplanten Regelungen für die Transformation der Landnutzung hin zu resilienten Agrarsystemen sowie die Vorgaben zur Einrichtung eines Monitorings zur Wirksamkeitsüberprüfung sind jedoch nicht ausreichend.
„Das Gutachten zeigt: Bislang werden die gesetzlichen Vorgaben unzureichend umgesetzt. Das belastet die Gewässer“, sagt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. „Wir brauchen deshalb dringend ein transparentes Monitoring und eine höhere Kontrolldichte für landwirtschaftliche Nitrateinträge. Hier muss das Düngegesetz klare Regelungen schaffen. Optimal wäre – wie auch das Gutachten zeigt – die Einführung einer Stoffstrombilanzierung. Das Düngegesetz sollte deshalb schnellstmöglich abgeschlossen werden, um die Rechtsgrundlage für die Stoffstrombilanzierung zu verankern.“
Bei der Stoffstrombilanzierung handelt es sich um ein Kontrollinstrument, welches die Stoffeinträge und -austräge eines landwirtschaftlichen Betriebs transparent und präzise festhält und damit die Gewässer vor Nitrateinträgen aktiv schützt.
Das vollständige Gutachten finden Sie hier.