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BDEW zum Gebäudeenergiegesetz:

„Klimafreundliches Heizen ist die Königsdisziplin auf dem Weg zur Klimaneutralität“

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die CO2-Emissionen im Gebäudesektor sind viel zu hoch. In kaum einem anderen Sektor müssen mehr Emissionen in kurzer Zeit gesenkt werden. Daher sind alle Maßnahmen notwendig, um Klimaneutralität in der Wärmeversorgung zu erreichen – von der Gebäudesanierung über Energieeffizienz bis hin zur Heiztechnologie im Haus. Klimaneutrale Wärmeversorgung ist aber auch eine riesige Herausforderung für die gesamte Volkswirtschaft, die Energiebranche, die Politik, aber ganz besonders für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung mit dem Gebäudeenergiegesetz nun erste Maßnahmen auf den Weg bringt, um diese Herausforderung anzugehen.

Zentral dafür ist es aus Sicht der Energiewirtschaft, die Wärmewende ganzheitlich zu betrachten. Von Beginn an sollten alle Faktoren – Energieträger, Infrastrukturen, Gebäude- und Heizungstechnik – mit ihrem jeweiligen Potenzial berücksichtigt werden. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung im GEG auf eine breite Palette von Infrastrukturen und Energieträgern für die Wärmeversorgung setzt. Die Wärmewende wird all diese Optionen benötigen. Allerdings dürfen Wärmepumpen, Fernwärme und gasbasierte Systeme, die künftig mit Wasserstoff und Biogas betrieben werden können, nicht durch Detailregelungen gegeneinander ausgespielt werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf für einige Technologien und Infrastrukturen schwerwiegende Hürden vor, die in der Praxis nicht oder nur mit größten Anstrengungen erfüllt werden können. So ist die Einbeziehung grüner Gase bislang völlig unpraktikabel gestaltet. Auf dieser Grundlage werden realistischerweise keine Transformationspläne für die Umstellung von Gas auf Wasserstoff umgesetzt werden. Wir brauchen daher passende Rahmenbedingungen für den Umbau der Gas-, Strom- und Fernwärmenetze sowie einen schnellen Wasserstoff-Hochlauf. Das muss nun parallel in den entsprechenden Fachgesetzen geregelt werden. Schnelles Handeln der Politik sichert hier realistische und pragmatische Optionen für einen schnellen Umstieg.

Zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Wärmewende gehört auch eine enge Verzahnung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung. Die Akteure vor Ort können vor dem Hintergrund der regionalen Gegebenheiten, der lokalen Wärmepotenziale sowie der Gebäude- und Sozialstrukturen am besten entscheiden, welche Technologie am besten geeignet ist, um die Wärmewende umzusetzen. So kommt bspw. der Geothermie in den Regionen eine völlig unterschiedliche Bedeutung zu. Das GEG sollte zudem eng mit den entsprechenden Förderinstrumenten, wie der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sowie der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) abgestimmt werden. Alle Instrumente und Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende müssen passgenau ineinandergreifen und dürfen nicht gegeneinander wirken.

Dies ist auch deshalb wichtig, um Verunsicherung und Ängste bei Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern von Anfang an zu vermeiden. Deshalb braucht es auch für sie einen effektiven Förderrahmen.“

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