„Es ist gut, dass das lange diskutierte Gebäudeenergiegesetz nun endlich vorliegt. Dabei ist es richtig, dass die Bundesregierung auf eine breite Palette von Infrastrukturen und Energieträgern für die Wärmeversorgung setzt. Nur so lässt sich die Wärmewende schnell, effizient und bezahlbar umsetzen.
Damit aus dem Gesetz Praxis wird, muss es allerdings noch deutlich enger mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden. Denn: Welche Technologie am besten geeignet ist, kann nicht im Berliner Regierungsviertel geplant werden. Diese entscheidende Aufgabe muss auf kommunaler Ebene gelöst werden. Die Akteure vor Ort wissen am besten über regionale Gegebenheiten, die lokalen Wärmepotenziale sowie die Gebäude- und Sozialstrukturen Bescheid und geben Bürgerinnen und Bürgern wichtige Hilfestellungen. Das heißt: Die kommunale Wärmeplanung und das Gebäudeenergiegesetz bedingen einander und müssen miteinander verheiratet werden.
Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sorgen sich vor hohen Kosten, die mit einem Heizungswechsel einhergehen. Deshalb braucht es nun eine effektive Förderung.
Mieterschutz ist richtig und wichtig. Kritisch sehen wir allerdings die geplante Preisdeckelung für Biomethan und Wasserstoff für Mieterinnen und Mieter. So sollen Vermieter anfallende Brennstoffkosten nur begrenzt an Mieter weitergeben können. Die dazu vorgesehen Regelungen sind komplex, unverständlich und bedeuten einen unzumutbaren bürokratischen Aufwand für private Vermieterinnen und Vermieter. Sie betreffen zudem das Mietrecht und sollten daher im Bürgerlichen Gesetzbuch anstatt im Gebäudeenergiegesetz geregelt werden, unter Berücksichtigung der umlagefähigen Investitionskosten.
Es ist wichtig, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern weder mit zu komplexen Anforderungen überfordert, noch finanziell übermäßig belastet werden. Die Wärmewende ist eine Herkulesaufgabe sie kann nur gemeinsam mit den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern gelingen. Verunsicherung und Ängste müssen von Anfang an vermieden werden.“