„Der Regierungsentwurf des KRITIS-Dachgesetzes ist vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Lage ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Resilienz unserer kritischen Infrastrukturen.
Positiv ist, dass der Regierungsentwurf das Nachweisverfahren der bestehenden Sicherheitskataloge der Bundesnetzagentur für die KRITIS-Dachgesetz-Pflichten anerkennen wird. Dafür hatte der BDEW sich stark gemacht. Das Fortschreiben des bewährten Verfahrens leistet aus unserer Sicht einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau im Nachweisverfahren sowie zur optimalen Verzahnung von KRITIS-DachG und NIS-2-Umsetzungsgesetz.
Nun muss das weitere Gesetzgebungsverfahren zügig vonstattengehen, damit das KRITIS-DachG noch vor dem Ende der Legislatur in Kraft treten kann. Ein reibungsloser Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens ist trotz des vorliegenden Regierungsentwurfs nicht selbstverständlich, da das Gesetz zustimmungspflichtig ist und die Bundesländer eine zentrale Rolle beim Vollzug in den KRITIS-Sektoren Wasser, Abwasser und Siedlungsabfallentsorgung innehaben. Hier müssen Bund und Länder die Risiken für die kritischen Infrastrukturen ganz klar im Auge behalten, wenn das Gesetz in dieser Legislatur nicht mehr kommen sollte.
Zudem ist das KRITIS-DachG zwar ein wichtiges Puzzlestück zur Stärkung der Resilienz in den kritischen Infrastrukturen, nicht aber das erhoffte Dach. Die sicherheitspolitische Lage verlangt über das Gesetz hinausreichende Neuregelungen der Zuständigkeiten der Gefahrenabwehrbehörden. Bei den Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten benötigen wir einen Neustart, damit in Zukunft gebaute kritische Energieanlagen nicht über Portale der öffentlichen Verwaltung mit Leistungs- und Geodaten aufzufinden sind (z.B. Marktstammdatenregister). Diese Portale gefährden sogar den Schutz kritischer Infrastrukturen.“