Zur Umsetzung der Energiepreisbremsen sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Die Umsetzung der Energiepreisbremsen ist eine Mammutaufgabe, an der die Energieversorger und ihre IT-Dienstleister mit Hochdruck arbeiten. Angesichts der Preissprünge bei den Energiepreisen als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist es wichtig, dass die Menschen und die Unternehmen entlastet werden. Diese Entlastungen müssen schnell und unbürokratisch bei den Kundinnen und Kunden ankommen.
Die Energiepreisbremsengesetze sind allerdings sehr komplex, die IT-Umsetzung für die Versorger und ihre IT-Dienstleister entsprechend herausfordernd. Daher kann es vorkommen, dass es in einigen Fällen zunächst zu Verzögerungen oder zu Fehlern in der Programmierung kommt. Diese werden im Zuge der weiteren Implementierung schnellstmöglich korrigiert. Der Anspruch der Unternehmen ist Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für die Kundinnen und Kunden. Fest steht: Jede Kundin und jeder Kunde wird die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten.
Mit Blick auf die IT-Umsetzung stecken die Probleme häufig in der Implementierung neu zu entwickelnder IT-Lösungen in die bestehende Software. Die Übertragung der Preisbremsen auf die verschiedenen Vertragsarten, die Berücksichtigung von Sonderfällen wie Umzüge oder Kündigungen, aber auch die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas führen zu komplexem Programmierungsaufwand. Dazu kommen die umfangreichen Aufgaben für die Umsetzung der Soforthilfe im Dezember, die zwar kundenseitig abgeschlossen ist, in der internen Verrechnung aber auch jetzt noch weiterlaufen.
Hier zeigt sich: Die zwei Monate für die Umsetzung der Entlastungen sind sehr knapp bemessen. Darauf hat der BDEW die Politik immer wieder hingewiesen. Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, braucht es Zeit, die rechtlichen Anforderungen genau zu prüfen, technische Prozesse in einem Massenmarkt zu installieren, Probeläufe durchzuführen und auch noch Gelegenheit zu haben, aufgetretene Fehler zu korrigieren. Dazu kommt der hohe Aufwand der stark individualisierten Regelungen für Geschäftskunden.
Die Regelungen der Preisbremsen führen auch zu einem drastischen Anstieg der Kundenanfragen. Aus den Energieversorgungsunternehmen hören wir, dass die Beratungskapazitäten in den Kundencentern trotz Aufstockung und dem Einsatz von Dienstleistern nicht mehr ausreichen. Natürlich möchten die Unternehmen die Fragen der Kundinnen und Kunden so umfassend wie möglich beantworten. Alle Unternehmen, vom kleinen Stadtwerk vor Ort bis hin zum überregionalen Energieversorger, gehen mit der Preisbremsen-Umsetzung personell an die Grenze des Machbaren, da sie parallel hierzu weiterhin ihre eigentlichen Aufgaben als zuverlässiger Energieversorger für ihre Kundinnen und Kunden garantieren.
Es ist ein absolutes Novum, dass die Bundesregierung einer Branche Aufgaben überträgt, die eigentlich zum klassischen Kernbereich des Staates gehören. Wir als Energiebranche haben in der jetzigen Ausnahmesituation die Abwicklung der Entlastungen zugewiesen bekommen, weil der Staat derzeit keine rechtssichere und praktikable Grundlage hat, mit denen er solche Energiepreisbremsen oder finanziellen Hilfen direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen kann. Der Staat muss jedoch schleunigst ein System schaffen, um selbst staatliche Unterstützung in Form von finanziellen Entlastungen an die Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet und schnell auszahlen zu können.“