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Pres­se­state­ment

Licht und Schatten bei Einigung der Frak­tio­nen zu Kli­ma­schutz­ge­setz und So­lar­pa­ket

Heute haben sich die Bun­des­tags­frak­tio­nen von SPD, Grünen und FDP auf die lange um­strit­te­ne Reform des Kli­ma­schutz­ge­set­zes und des So­lar­pa­kets geeinigt. Dazu sagt Kerstin Andreae, Vor­sit­zen­de der BDEW-Haupt­ge­schäfts­füh­rung:

„Die heute erzielte Einigung der Frak­tio­nen beim Kli­ma­schutz­ge­setz und So­lar­pa­ket bringt Licht und Schatten. Mit der Auf­wei­chung der Sek­tor­zie­le im Kli­ma­schutz­ge­setz ist dem Klima nicht gedient. Sie nimmt den Druck von einzelnen Sektoren, ihre An­stren­gun­gen für den Kli­ma­schutz zu ver­stär­ken. Es gibt enorme Un­ter­schie­de zwischen den einzelnen Sektoren, was die An­stren­gun­gen und die Erfolge im Kli­ma­schutz betrifft. Während der En­er­gie­sek­tor seine Vorgaben seit Jahren erfüllt, hinkt der Ver­kehrs­sek­tor seinen Zielen bereits das dritte Jahr in Folge hinterher. Es darf nicht passieren, dass die Sektoren, die heute schon liefern, die Last der anderen mittragen müssen. Dies wird den enormen An­stren­gun­gen, die die deutsche En­er­gie­wirt­schaft in den letzten Jahren für den Kli­ma­schutz geleistet hat, nicht gerecht. Wir erwarten, dass andere Sektoren ihrer Ver­ant­wor­tung ebenso gerecht werden. Ver­rech­nun­gen mit anderen Sektoren dürfen nicht zu Blan­ko­schecks für die Sektoren werden, die nicht liefern.

Positiv ist, dass das So­lar­pa­ket nächste Woche noch be­schlos­sen werden kann. Damit kann ein wichtiger Baustein zur Be­schleu­ni­gung des Ausbaus Er­neu­er­ba­rer Energien ver­ab­schie­det werden. Gut ist bei­spiels­wei­se die Anhebung der maximalen An­la­gen­grö­ße auf 50 Megawatt (MW) anstelle des Rückfalls auf 20 MW ab dem Jahr 2024. Damit können in­ef­fi­zi­en­te PV-An­la­gen­grö­ßen vermieden werden. Kritsch sehen wir, dass die ur­sprüng­lich auf allen Flächen geplante Dul­dungs­pflicht für Netz­an­schluss­lei­tun­gen nur noch auf öf­fent­li­chen Flächen gelten soll. Die im So­lar­pa­ket vor­ge­se­he­ne Regelung zur Um­wand­lung von Be­stands­ge­bie­ten bei Wind­ener­gie an Land-An­la­gen in so­ge­nann­te Be­schleu­ni­gungs­ge­bie­te muss der Bundestag schnellst­mög­lich be­schlie­ßen, damit das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren noch innerhalb der zugrunde liegenden eu­ro­päi­schen Frist zum 21. Mai 2024 ab­ge­schlos­sen werden kann.

Hinter der Regelung verbirgt sich ein mächtiger Hebel zur Be­schleu­ni­gung der En­er­gie­wen­de: Aktuell sind rund 40 Prozent der Wind­ener­gie­ge­bie­te, die für die En­er­gie­wen­de insgesamt benötigt werden, als Be­stands­ge­bie­te aus­ge­wie­sen. In Be­schleu­ni­gungs­ge­bie­ten werden im Vergleich zu Be­stands­ge­bie­ten Ge­neh­mi­gun­gen deutlich schneller erteilt, da es deutliche Er­leich­te­run­gen bei Um­welt­ver­träg­lich­keits­prü­fun­gen und Ar­ten­schutz­prü­fun­gen gibt. Das spart den Un­ter­neh­men viel Zeit beim Bau von Wind­ener­gie­an­la­gen und ist ein wichtiger Turbo für den Ausbau Er­neu­er­ba­rer Energien.

Kann die Regelung nicht frist­ge­recht umgesetzt werden, würde das die be­trof­fe­nen Projekte in der Umsetzung deutlich zu­rück­wer­fen. Ebenso schwierig wäre das Reißen der Frist auch für die Bun­des­län­der, die schon heute viele Be­stands­ge­bie­te aus­ge­wie­sen haben. Sie würden besonders viele po­ten­zi­el­le Be­schleu­ni­gungs­ge­bie­te verlieren. Die Bun­des­län­der sollten also bereits aus Ei­gen­in­ter­es­se den Weg für eine zügige Ver­ab­schie­dung dieser Regelung frei machen und das So­lar­pa­ket diese Woche noch be­schlie­ßen.

Zum Ge­samt­bild gehört aber auch, dass für die neuen Re­ge­lun­gen im So­lar­pa­ket jetzt Lösungen ent­wi­ckelt werden, die für die Praxis umsetzbar sind.“

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