"Völlig zu Recht betont das Bundeskartellamt, dass reine Wasserpreisvergleiche für die Verbraucher nicht aussagekräftig sind.
Die Wasserpreise in Deutschland sind unterschiedlich hoch, da es die Wasserversorger mit regional sehr verschiedenen Strukturen zu tun haben, die nicht oder nur teilweise beeinflussbar sind. Auf diesen Zusammenhang wird auch vom Bundeskartellamt explizit hingewiesen. Dabei geht es um eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Bedingungen bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung an die Kunden über ihre Leitungsnetze. Hinzu kommen unterschiedliche regionale Umweltauflagen, die die Versorger erfüllen. Folge dieser sehr verschiedenen Strukturen vor Ort sind unterschiedliche Kosten, die wiederum zu deutlichen und gerechtfertigten Preisunterschieden führen können.
Auch internationale Aspekte werden in dem Bericht betont. Hier hat die VEWA - Studie des BDEW, die das Bundeskartellamt aufgreift, zu einer Objektivierung der internationalen Preisvergleiche geführt.
Der derzeit gültige Ordnungsrahmen gewährleistet eine umfassende Preis- und Gebührenaufsicht durch Kartell- und Kommunalaufsichtsbehörden. Wassergebühren können durch die Verwaltungsgerichte überprüft werden.
Den Besonderheiten der Wasserwirtschaft muss bei der Überprüfung von Wasserpreisen und -gebühren weiterhin angemessen Rechnung getragen werden. Neben rein ökonomischen Gesichtspunkten muss es auch weiterhin möglich sein, wichtige Belange des Umwelt- und Ressourcenschutzes bei der Beurteilung von Preisen und Gebühren zu berücksichtigen.
In den Handlungsempfehlungen betont der Bericht zu Recht die Bedeutung von Benchmarking. Hierfür setzt sich der BDEW nachdrücklich ein. Zu begrüßen ist auch die Diskussion zu höheren Grundpreisen, die das Bundeskartellamt mit seinem Bericht erneut anstößt."