„Mit der heute beschlossenen EnWG-Novelle erhält die Bundesnetzagentur deutlich mehr Verantwortung. Zukünftig entfallen bei Netzentgelt und Netzzugang gesetzgeberische Vorgaben in Verordnungen. Die Behörde muss dies selbst festlegen. Deutschland setzt damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 um. Mehr Unabhängigkeit bedeutet für die Bundesnetzagentur aber auch mehr Verantwortung. Die Festlegungen insbesondere bei der Kostenregulierung werden entscheidend sein, ob den Netzbetreibern die Finanzierung der anstehenden Milliardeninvestitionen und die Transformation der Netze gelingen kann.
Wichtig ist dabei eine Neuordnung der „Checks and Balances“. Nur mit ausgewogenen und überprüfbaren Entscheidungen entstehen verlässliche Rahmenbedingungen, die für die Netzbetreiber dringend notwendig sind. Der neu zu gründenden „Großen Beschlusskammer“ wird hier eine wichtige Aufgabe zukommen.
Das Handeln der Behörde muss transparent und nachvollziehbar sein. Die frühe Besprechung von Maßnahmen mit den betroffenen Netzbetreibern wird ein Erfolgsfaktor für gute Regulierungsentscheidungen sein. Wichtig ist insbesondere, dass sich die Methoden bei kostenregulatorischen Entscheidungen den Stand der Wissenschaft und die aktuellen Marktverhältnisse berücksichtigt
Gut ist, dass die Regulierungsziele im Gesetz formuliert wurden, an denen sich das behördliche Handeln auszurichten hat. So wird auch klargestellt, dass vorausschauender Netzausbau und die Digitalisierung der Energieversorgungsnetze bei der Regulierung zu berücksichtigen sind. Um den Austausch zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur zu stärken, wäre aus Sicht der Branche ein Beirat speziell für Energiefragen sinnvoll gewesen.
Nun wird es darauf ankommen, dass die Bundesnetzagentur ihre neue Verantwortung und ihre neuen Möglichkeiten für den anstehenden Transformationsaufgaben nutzt, so dass das gemeinsame Ziel eines effizienten, sicheren und klimaneutralen Netzes Wirklichkeit wird.“
Zum Wasserstoff-Kernnetz:
„Es ist gut, dass mit der EnWG-Novelle auch die Rahmenbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz auf den Weg gebracht werden. Das Wasserstoff-Kernnetz ist ein starkes Signal, dass Deutschland den Hochlauf des Wasserstoffs ernst meint und zu einer wichtigen Säule der klimaneutralen Energieversorgung entwickelt.
Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen sind grundsätzlich sinnvoll und zielführend. Dabei ist insbesondere zu begrüßen, dass nun auch die Bedingungen zur Finanzierung und zur Risikoabsicherung des Wasserstoff-Kernnetzes konsultiert werden. In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren sollen diese Regelungen im nächsten Jahr in Kraft treten. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die vorgeschlagenen Bedingungen von den Investoren als angemessen und wettbewerbsfähig angesehen werden.
Im nächsten Schritt sind jetzt unbedingt die Rahmenbedingungen für die Leitungen vom Kernnetz zum Kunden (Verteilnetz) festzulegen. Derzeit sind rund 1,8 Mio. industrielle und gewerblichen Letztverbraucher an das Gasverteilernetz angebunden, Kunden, die auch an einer klimaneutralen H2-Versorgung interessiert sind.“