Die heute gefassten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz enthalten auch die Forderung, einen von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Schutzschirm für Stadtwerke und kommunale Energieversorger einzurichten. Dieser soll laut Beschluss „sicherstellen, dass eine unverschuldete und befristete Notlage überbrückt werden kann (z.B. Bürgschaftsprogramme für Beschaffungsprobleme im außerbörslichen Handel, eine durch den Bund abgesicherte Forderungsausfallversicherung nach dem Vorbild der staatlich abgesicherten Warenkreditversicherung während der Corona-Pandemie, staatliche Liquiditätshilfen um Vorfinanzierungsbedarfen gerecht zu werden, ein befristetes Insolvenzmoratorium).“
Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dem Appell von BDEW, VKU und kommunalen Spitzenverbänden folgen und einen Schutzschirm für die Energieversorgung fordern. Die extreme Preisentwicklung auf den Energiemärkten ist für die Energieversorger ein massives Problem, das schnell wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Stadtwerke und regionalen Energieversorger erfordert. Wichtig dabei ist aus Sicht des BDEW, dass ein solcher Schutzschirm neben kommunalen auch privatwirtschaftlichen Energieversorgern offen steht, da diese für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit vor Ort ebenso wichtig sind. Bund und Länder sind jetzt gefordert, schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung vorzunehmen. Dies könnte zum Beispiel auf einer Sonderfinanzministerkonferenz geschehen.“