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BDEW zur kommunalen Abwasserrichtlinie:

Mit Einführung der Herstellerverantwortung Verursacherprinzip endlich umsetzen

Die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten haben ihre Position zum Legislativvorschlag zur kommunalen Abwasserrichtlinie angenommen. Hierzu erklärt Martin Weyand- BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: 

„Die Position der EU-Mitgliedstaaten stimmt in vielen Bereichen mit der der Wasserwirtschaft überein. Besonders erfreulich ist, dass die EU-Mitgliedsstaaten ihre uneingeschränkte Unterstützung für die vollumfängliche Einführung der Herstellerverantwortung zur Übernahme der Kosten der vierten Reinigungsstufe zugesagt haben. Mit der Einführung der Herstellerverantwortung kann das Verursacherprinzip endlich angemessen umgesetzt werden. Schadstoffe würden bereits an der Quelle minimiert. Der BDEW setzt sich seit langem für eine verursachergerechte Finanzierung der Abwasserreinigung ein und hat bereits 2019 einen Vorschlag für die Einführung eines sogenannten praxisnahen Fondsmodells vorgelegt. Die Vollumfänglichkeit der Herstellerverantwortung müssen Rat und Kommission nun gemeinsam in den folgenden Trilogverhandlungen wahren und durchsetzen.

Auch die Forderung der Umweltminister nach Verlängerungen der Fristen für verschiedenen Maßnahmen, wie beispielsweise der Einführung der 4. Reinigungsstufe sowie der Energieneutralität, sind zu begrüßen. Dies spiegelt die Realität der Branche wider und wird zur erfolgreichen Umsetzung der Richtlinie beitragen.

Nun sollten die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission zügig beginnen, damit der Rechtsakt noch in dieser Legislatur verabschiedet werden kann.“

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