Mit seinem heutigen Beschluss zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stellt das Bundeskabinett unter anderem die Weichen für die künftige Regulierung der Strom- und Gasnetze. Bereits 2021 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde unabhängiger von staatlichen Vorgaben sein müsse. Das soll nun künftig gewährleistet sein.
„Mit den heute beschlossenen Änderungen im EnWG steigt nicht nur die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Gleichzeitig wächst auch ihre Verantwortung, die Umsetzung der Energiewende erfolgreich und schnell zu ermöglichen,“ erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Das Ziel ist klar: Die Netzbetreiber ertüchtigen die Netze, um sicher und verlässlich Strom und Gas aus erneuerbaren Quellen zum Kunden zu bringen. Aufgabe der Bundesnetzagentur muss es sein, einen regulatorischen Rahmen zu setzen, der es den Netzbetreibern ermöglicht, diese Anforderungen wirtschaftlich umzusetzen. Es braucht starke und leistungsfähige Netzbetreiber, die die künftigen Herausforderungen mit Investition und Innovation meistern können.“
Welche Herausforderungen die Bundesnetzagentur nun konkret im Blick haben muss, sollte ausdrücklich im Gesetz verankert werden. So sollte die Regulierung der Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung dienen, die Transformation der Gasnetze und den Ausbau der Stromnetze befördern sowie den Anforderungen an die Digitalisierung der Energienetze genügen. Nicht erforderlich sind detaillierte, politisch gesetzte Zielvorgaben wie 15 Millionen E-Pkw oder sechs Millionen Wärmepumpen.
Wichtig ist auch, dass das Verfahren und die Entscheidungen der Bundesnetzagentur transparent, vorhersehbar und aus rechtsstaatlichen Gründen auch umfassend kontrollierbar sein müssen. "Die Stärkung der Unabhängigkeit auf der einen Seite muss mit einer Stärkung von Überprüfungsmöglichkeiten (checks and balances) auf der anderen Seite einhergehen. Dies kann durch Gerichte erfolgen, aber auch durch behördeninterne Verfahren. Auch parlamentarische Berichtspflichten oder eine Stärkung des Energiebeirates sind hier denkbar“, so Andreae.
Zum Wasserstoff-Kernnetz
Mit der EnWG-Novelle werden auch die Rahmenbedingungen für ein Wasserstoff-Kernnetz geschaffen. Wasserstoff ist eine wesentliche Komponente für eine klimaneutrale und sichere Energieversorgung. Es ist daher wichtig, dass jetzt zügig die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um ein deutschlandweites Transportnetz für Wasserstoff auf den Weg zu bringen.
„Es ist grundsätzlich sinnvoll, mit einem Wasserstoff-Kernnetz auf Ebene der Fernleitungen zu starten, das in seiner Konzipierung die politischen Ziele und erwarteten Entwicklungen einbezieht“, betont Andreae. „Zudem bedarf es aber einer zügigen Ausgestaltung und Implementierung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Finanzierung und zur Risikoabsicherung des Wasserstoff-Kernnetzes.“
Um den Industriestandort Deutschland klimaneutral und zukunftsfest zu machen, muss aber unbedingt auch das Gasverteilernetz mit seinen derzeit rund 1,8 Mio. industriellen und gewerblichen Letztverbrauchern in die künftige Wasserstoffwirtschaft eingebunden werden. Ebenso müssen wasserstofffähige KWK-Anlagen, die neben der Stromerzeugung einen unverzichtbaren Beitrag zur lokalen klimaneutralen Wärmeversorgung leisten werden, in der Planung Beachtung finden.