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BDEW zu den Eckpunkten zur Erhöhung des Eigenkapital-Zinssatzes

Netzbetreiber brauchen einen verlässlichen und wettbewerbsfähigen Regulierungsrahmen

Heute endete die Konsultationsfrist der Bundesnetzagentur zu den Eckpunkten zur Einführung eines neuen Eigenkapital-Zinssatzes für neue Investitionen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Das Vorhaben der Bundesnetzagentur, angesichts der massiven Zinswende die Vergütung von Netzinvestitionen anzupassen, geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Nur zur Erinnerung: Der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank steht jetzt bei 4,25 Prozent, vor zwei Jahren lag er noch bei 0 Prozent. Allerdings führt ihr Vorschlag, eine höhere Vergütung für Neuanlagen einzuführen, während gleichzeitig die Vergütung von Bestandsanlagen um 25 Prozent sinkt, nicht dazu, dass die Netzbetreiber besser für Neuinvestitionen aufgestellt sind.

Auch in Bestandsanlagen investiertes Eigenkapital muss aus Sicht der Kapitalgeber angemessen vergütet werden. Eine Änderung dieser etablierten Praxis belastet das Vertrauen der Eigenkapitalgeber in eine verlässliche Rendite. Hinzu kommt: Die Erträge aus dem investierten Eigenkapital sind für die Netzbetreiber die Grundlage für ihre Neuinvestitionen. Wenn die Erträge wie jetzt im Strombereich zur Jahreswende um 25 Prozent sinken, wird die Fähigkeit der Netzbetreiber, neue Investitionen zu tätigen, nicht gestärkt, im Gegenteil. Es sprechen also gleich zwei Gründe dafür, dass der Vorschlag der Bundesnetzagentur zu kurz greift: Investiertes Eigenkapital muss angesichts der Zinswende angemessen vergütet werden. Die Stärkung der Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber erreicht man über die Sicherung ihrer Erträge. Hier springen die Eckpunkte leider zu kurz.

Wir stimmen der BNetzA zu, dass angesichts der anstehenden erforderlichen umfangreichen Neuinvestitionen auf allen Netzebenen die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber gesichert werden muss. Allein für den erforderlichen Ausbau der Stromübertragungsnetze sind dies laut aktuellem Netzentwicklungsplan etwa 250 Milliarden Euro. Hinzu kommen notwendige weitere Milliarden-Investitionen für den Um- und Ausbau der Verteilnetze, um die neuen Bedarfe der Netznutzer abbilden zu können. Die Netzbetreiber stellen sich dieser Herausforderung. Sie müssen sich dabei aber auch darauf verlassen können, dass die Bundesnetzagentur einen verlässlichen und wettbewerbsfähigen Rahmen für Investitionen bietet. Mit Blick auf den Kapitalmarkt und die steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber ist die Anpassung des bestehenden Eigenkapital-Zinssatzes anstelle der Einführung eines neuen Eigenkapital-Zinssatzes nur für Neuinvestitionen daher überfällig. “

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