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BDEW-Chefin Kerstin Andreae:

„Neue KWK-Anlagen sind unverzichtbar für Energiewende und Klimaschutz“

Die Europäische Kommission hat offiziell die beihilferechtliche Genehmigung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bekannt gegeben. Dazu die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae: 

„Wir begrüßen, dass die EU-Kommission nun auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht grünes Licht für das klimapolitisch wichtige Instrument KWKG gegeben hat. Insbesondere vor dem Hintergrund der nochmals verschärften Ziele im deutschen Klimaschutzgesetz kommt neuen KWK-Anlagen eine besonders hohe Bedeutung für das Gelingen der Energiewende und damit für den Klimaschutz zu. Denn nur, wenn die für die Versorgungssicherheit notwendigen KWK-Kapazitäten in den nächsten vier bis neun Jahren ans Netz gehen, können die Kohlekraftwerke in Deutschland wie geplant vom Netz gehen. Der rund einjährige Genehmigungsprozess in Brüssel war deshalb deutlich zu lang.

Die neuen KWK-Anlagen in Wärmenetzsystemen müssen von vorneherein Wasserstoff-ready ausgelegt werden. Mit grünem Wasserstoff betrieben, ist nicht nur der KWK-Strom CO2-frei, sondern auch die gleichzeitig produzierte KWK-Wärme. Damit trägt die KWK auf Basis erneuerbarer Brennstoffe zur Dekarbonisierung der Fernwärme bei. Grüne Fernwärme ist, neben den klimaneutralen Gasen in Gasnetzen, Wärmepumpen und der energetischen Gebäudesanierung, ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 und 2045.“

Hintergrund:

Die KWK-/Wärmenetzsysteme leisten sowohl im Wärme- als auch im Stromsektor einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Auch mit der Realisierung des für Klimaneutralität in 2045 notwendigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien, wird es in den nächsten Dekaden immer wieder Zeiträume geben, in denen diese nicht genug Strom produzieren, um die Nachfrage decken zu können. In diesen Zeiträumen gewährleisten insbesondere auch KWK-Anlagen die Versorgungssicherheit.

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