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BDEW zum europäischen Klimagesetz:

Neues EU-Klimaziel ist ambitioniert, aber mit den richtigen Rahmenbedingungen machbar

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben heute Morgen eine Einigung zum Europäischen Klimagesetz erzielt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist gut, dass das EU-Parlament und der Europäische Rat nun zu einer Einigung gekommen sind. Das europäische Klimagesetz setzt wichtige Leitplanken für die Energiewende in Europa. Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Erhöhung des EU-Klimaziels von 40 auf 55 Prozent Treibhausgas-Reduktion bis 2030. Dieses Ziel ist ambitioniert, aber machbar. Die Energiewirtschaft ist fest entschlossen, ihren Beitrag hierzu zu leisten. Wir erwarten, dass das neue Klimaziel auch ein Ansporn für die Politik ist, die Rahmenbedingungen für die Energiewende noch konsequenter in allen Sektoren zu verbessern und gleichzeitig Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung im Blick zu behalten.

Entscheidend ist jetzt, dass die europäische Kommission in ihrem für Juni geplanten „Fit for 55“-Paket die richtigen Rahmenbedingungen schafft, um das Ziel zu erreichen. Das betrifft insbesondere die jetzt notwendige Anpassung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtline (RED), der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und des europäische Emissionszertifikatehandels (EZH) sowie die Überarbeitung der europäischen Beihilferegeln.

Eine gezielte Überarbeitung und Modernisierung der aktuellen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen ist aus Sicht des BDEW dringend geboten, um die für die Dekarbonisierung des Energiesystems erforderlichen Technologien ausreichend zu unterstützen. Möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen sind zwar immer anzustreben, dieses Bestreben darf jedoch nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen in die Energiewende und in den Klimaschutz verhindert oder verzögert werden. Zudem sollten die sehr langen Prüfungszeiträume für Beihilfeverfahren verkürzt werden. Aktuell geht dadurch wertvolle Zeit sowie Planungs- und Rechtssicherheit verloren. Wir brauchen auf europäischer Ebene aber auch eine CO2-Bepreisung für den Verkehrs- und Gebäudesektor.

Positiv ist, dass das Klimagesetz für den Pfad zur Klimaneutralität 2050 auch die Festlegung eines Zwischenziels für das Jahr 2040 vorsieht. Damit werden Unsicherheiten vermieden, die ein Hindernis für die notwendigen Investitionen darstellen würden.

Damit Deutschland seinen Beitrag zum Erreichen des EU-Ziels leisten kann, ist es wichtig, dass die Bundesregierung nun zügig, die Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energien anhebt. Je entschlossener wir aufs Tempo drücken, desto wahrscheinlicher ist, dass wir die Ziele erreichen.“

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