Morgen findet im Wirtschaftsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende statt. Ein Kernpunkt ist die Frage, wer künftig für die Erhebung, Qualitätssicherung und Versendung der Daten aus den sogenannten intelligenten Messsystemen, also fernauslesbaren Zählern, zuständig sein wird. Bisher liegt der Messstellenbetrieb in der Regel bei den Verteilnetzbetreibern (VNB).
Das Büro für Energiewirtschaft und technische Planung (BET) rät in einem heute veröffentlichten Gutachten, das der BDEW in Auftrag gegeben hatte, eindringlich von einer Neuverteilung der Verantwortlichkeiten ab: "Jede Aufspaltung der Zuständigkeit für abrechnungsrelevante Daten erzeugt unweigerlich Nachteile für alle Beteiligten, ohne erkennbare Vorteile zu generieren. Auch das Prinzip der sparsamen Datenverwendung spricht dafür, die Zuständigkeit für die Bereitstellung abrechnungsrelevanter Daten vollständig beim Verteilnetzbetreiber zu belassen."
Dazu BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand: "Auch wir sind der Meinung, dass die Verteilnetzbetreiber weiterhin die Verantwortung für den Betrieb aller 43 Millionen Messstellen in Deutschland haben sollten. Es wäre ineffizient, wenn die Daten der fünf Millionen Zählpunkte, die durch technische Nachrüstung fernauslesbar werden sollen, an anderer Stelle ausgewertet würden." Zumal die VNB für den Abgleich aller Einspeise- und Entnahmemengen in ihrem Netz verantwortlich seien. "Die VNB brauchen die abrechnungsrelevanten Daten für ihr Netzgebiet in höchster Qualität. Zugleich ist es selbstverständlich, dass sie den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) schnell die aggregierten Daten zur Verfügung stellen. Jeder muss die Daten bekommen, die er für die Ausführung seiner Aufgaben braucht", so Weyand.
Ein weiterer "Knackpunkt" im Gesetzentwurf betreffe die Finanzierung des so genannten Smart Meter Rollouts, also der Installation von intelligenten Zählern: "Die vorgesehenen Preisobergrenzen decken nicht die Kosten für den Einbau und Betrieb der intelligenten Messsysteme. Der Umbau der Kundenanlagen darf nicht zu Lasten der Messstellenbetreiber gehen. Entweder müssen die Preisobergrenzen angepasst oder zumindest der Umfang der Leistungen reduziert werden. Andernfalls sehe ich eine Gefahr für die gewünschte Modernisierung der Messtechnik", so Weyand.