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BDEW zur Verabschiedung der Insektenschutz-Regelungen im Bundeskabinett:

Neues Pflanzenschutzrecht sollte keine Ausnahmeregelungen für Bundesländer zulassen

Weyand: Gewässerrandstreifen sollten grundsätzlich 10 Meter breit sein

Das Bundeskabinett hat heute Regelungen zum Insekten- und Gewässerschutz verabschiedet, die unter anderem auch neue Regeln zu Gewässerrandstreifen vorsehen. Die neuen Abstandsregeln zu Gewässern können nach Einschätzung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) dazu beitragen, die Verunreinigung von Oberflächengewässern zu verringern. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: 

„Der BDEW unterstützt das Anliegen des Vorschlags, da es auch dem Schutz von Gewässern dient. Das geplante Aufbringungsverbot von Pflanzenschutzmitteln im Abstand von zehn Metern zu Gewässern ist ein großer Fortschritt beim Schutz der Gewässer vor Pflanzenschutzmittelwirkstoffen. Allerdings besteht mit der vorgesehenen Länderklausel die Gefahr, dass diese Regelung ins Leere läuft, wenn eine abweichende Umsetzung auf Länderebene erfolgt. Deshalb muss diese Länderklausel im weiteren Gesetzgebungsverfahren gestrichen werden.

Anderenfalls besteht die Gefahr, dass gerade Bundesländer mit einer intensiven Landwirtschaft zu viele Ausnahmen ermöglichen. Eine deutliche Reduktion der Pflanzenschutzmittel ist nötig, um den Insektenpopulationen wieder eine Chance auf Regenerierung zu geben. Daher ist die angestrebte Zunahme einer dauerhaft vor Pflanzenschutzmitteleinträgen geschützte Bodenoberfläche positiv zu bewerten.“

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