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BDEW zur wasserfachlichen Aussprachetagung 2016 in Essen:

Nitrat-Belastung: Politik muss endlich wirksames Düngerecht verabschieden

Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie: Bewährtes Verursacher-/Vorsorgeprinzip und "Grenzwert"-System unbedingt beibehalten

Die Wasserwirtschaft hat die Bundesregierung aufgefordert, endlich ein wirksames Düngerecht zu verabschieden, das den Anforderungen des Gewässerschutzes und damit dem Schutz der Trinkwasserressourcen gerecht wird. "Die Politik ist gefordert, endlich einen Verordnungs- und Gesetzestext vorzulegen, der von der Öffentlichkeit auf Herz und Nieren geprüft werden kann. Es reicht nicht aus, vermeintliche Kompromisse in der Öffentlichkeit scheibchenweise zu kommunizieren, ohne dass der Öffentlichkeit ein Gesamtblick auf die konkreten Rechtstexte zum Düngerecht ermöglicht wird", sagte Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser heute zum Auftakt der wasserwirtschaftlichen Jahrestagung 2016.

"Es nutzen keine plakativen Sätze in der Verordnung oder im Gesetz, wenn die Regelungen durch die jeweiligen Anlagen zu Gesetz und Verordnung wieder abgeschwächt oder sogar neutralisiert werden. Es klingt zwar gut, wenn in der Verordnung eine Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr vorgesehen ist. Wenn es aber durch zusätzliche Regelungen in der Anlage zur Verordnung vor Ausnahmen von dieser geplanten Regelung nur so wimmelt, ist auch die schönste Obergrenze keine Obergrenze. Wir brauchen aber eine Novelle der Düngeverordnung, die ihren Namen tatsächlich verdient. Überdüngung ist kein Kavaliersdelikt", sagte Simon. Dreh- und Angelpunkt sei dabei die Einhaltung des 50 mg pro Liter Grenzwertes im Grundwasser. Werde er nicht erreicht, dürfe es keine Karenz geben: Es könne dann nur noch ein Düngestopp folgen.

Simon nahm auch die aktuelle Diskussion über die Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie in den Blick: "Die Grundprinzipien der Trinkwasserrichtlinie, das Verursacher- und das Vorsorgeprinzip sowie das "Grenzwert"-System sollten bei der Revision aufrecht erhalten werden. Den in der Studie enthaltenen Vorschlag, von diesem für den Verbraucher sicheren Konzept abzuweichen und die unverbindlichen Leitwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO zu übernehmen, lehnt der BDEW ab. Die Festlegung von unverbindlichen Werten im Trinkwasser würde in letzter Konsequenz nicht nur den Gesundheits- und Trinkwasserschutz sondern auch den Gewässerschutz in der Europäischen Union schwächen", betonte Simon.

Allein für die Parameter Pestizide und Nitrat hätten unverbindliche Leitwerte eine Aufweichung des Verbraucherschutzniveaus und eine Absenkung im Gewässerschutz unmittelbar zur Folge. So wurden die Grenzwerte der Trinkwasserrichtlinie u.a. in die EU-Pestizid- Zulassungsrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie, die Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Nitratrichtlinie übernommen.

Trinkwassergrenzwerte gelten auch als Grundlage für die Anforderungen an Werkstoffe und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser. Sollten für die Parameter, die für Werkstoffe und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser relevant sind, unverbindliche Zielvorgaben festgelegt werden, wäre auch der Gesundheitsschutz in den Trinkwasserinstallationen in Gebäuden für den Verbraucher nicht mehr aufrecht zu erhalten.

"Aus Sicht des BDEW sollten bei der Wasserver- und der Abwasserentsorgung der Subsidiaritätsgrundsatz und der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung beibehalten werden. Der BDEW lehnt daher die von den Gutachtern vorgeschlagenen Ausweitungen der Regelungskompetenzen für die Organisation der Wasserversorgung in der Trinkwasserrichtlinie ab. Diese sollten wie bisher von den Mitgliedstaaten geregelt werden. Die dafür bisher geltenden nationalen Entscheidungs- und Handlungsspielräume sollten beibehalten werden", so der BDEW-Vizepräsident abschließend.

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