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BDEW zum Gasspeichergesetz:

Nur ein effektives Zusammenspiel von Markt und Regulierung gewährleistet die notwendigen Gasspeicherfüllstände

Der Bundestag hat gestern Abend über den Entwurf der Regierungsfraktionen für ein Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen beraten.

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Wir teilen das Ziel, mit besser gefüllten Gasspeichern in den nächsten Winter zu gehen. Es ist daher gut, dass die Regierungsfraktionen hierzu konkrete Vorschläge vorlegen. Der Gesetzentwurf beinhaltet einige sinnvolle Neuerungen, die zum Ziel hoher Speicherfüllstände beitragen können. Einige der Maßnahmen greifen jedoch tiefer in den Gasmarkt ein als notwendig und sollten unbedingt angepasst werden, um ein effektives Zusammenspiel zwischen der zusätzlichen Regulierung und den Unternehmen zu ermöglichen. Denn nur, wenn alle beteiligten Akteure handlungsfähig bleiben, kann die Versorgungssicherheit und die Resilienz des Gasversorgungssystems entlang der Stufen Beschaffung, Transport und Speicherung nachhaltig gestärkt werden.

Positiv ist, dass von dem ursprünglich angedachten harten Eingriff in den Markt durch eine staatliche Speicherreserve analog Erdölbevorratung abgerückt wurde. Dies gilt auch für die zunächst erwogene Füllstandsvorgabe von 100 Prozent, die im Gesetzentwurf durch deutlich angemessenere Mindestfüllstände zu unterschiedlichen Zeitpunkten ersetzt wurde. Wesentlich ist aus unserer Sicht, dass im Gesetztext eine verlässliche Reihenfolge der Maßnahmen mit Vorrangigkeit der marktnäheren Ausschreibungsverfahren fest verankert wird.

Der Gesetzentwurf sieht jedoch auch vor, Speicherkunden die Nutzungsrechte an Speicherkapazitäten zu entziehen, wenn sie diese nicht nutzen. Ein solches Prinzip ist ein scharfes Schwert, das schnell kontraproduktiv wirken kann. Es gibt weitaus mildere Mittel, um das gleiche Ziel zu erreichen. So sollten besser spezifisch einzelne Speicherkunden ins Visier genommen werden, die sich nicht marktrational verhalten und Kapazitäten horten, ohne diese in einem angemessenen Umfang zur Gaseinspeicherung zu nutzen. Ein Kriterium hierfür könnte die Orientierung an den durchschnittlich eingespeicherten Gasmengen sein.

Der Gesetzentwurf enthält völlig neue und noch nicht erprobten Mechanismen zur Speicherbefüllung. Ob diese tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten, sollte zeitnah ebenso evaluiert werden wie eine resultierende Kostenbelastung.“

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