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BDEW zur morgigen Verabschiedung der Klärschlammverordnung im Bundesrat:

Pflicht zum Phosphat-Recycling nicht ad absurdum führen

BDEW begrüßt praxisnahe Übergangsfristen für den Bau von Verbrennungsanlagen

Der Bundesrat befasst sich morgen mit der Neuordnung der Klärschlammverwertung in Deutschland. Damit wird die Rückgewinnung von Phosphor verpflichtend eingeführt. "Der Gesetzgeber muss dann konsequenterweise auch dafür sorgen, dass der recycelte Phosphor schnellstmöglich als Dünger zugelassen wird", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin. "Andernfalls würde die verpflichtende Phosphor-Rückgewinnung ad absurdum geführt." Das Plenum sollte deshalb dem Entschließungsantrag des Umweltausschusses zustimmen, der eine beschleunigte Zulassung fordert. "Praktikabel sind aus unserer Sicht die vorgesehenen Übergangsfristen für den Bau von Klärschlammverbrennungs- und Phosphor-Rückgewinnungsanlagen. Sie schaffen die notwendige Planungssicherheit für die beteiligten Unternehmen", so Weyand. Nachbesserungsbedarf sieht der BDEW auch bei der technologieoffenen Ausgestaltung der Phosphorrückgewinnung. So sollte die Klärschlammmitverbrennung im Hinblick auf die Anforderungen an die thermische Vorbehandlung konsequent gleichgestellt werden. Das betrifft insbesondere die Vorgabe eines sehr niedrigen Aschegehaltes für die bei der Klärschlammmitverbrennung eingesetzte Kohle. "Diese Vorgabe schränkt die bestehende Klärschlammmitverbrennung ein und ist für die Phosphorrückgewinnung nicht erforderlich. Der BDEW plädiert daher für die ersatzlose Streichung dieser Regelung."

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