„Es ist gut, dass die Koalition unserem Vorschlag folgt und sich nun mit dem frühzeitigen Bundestags-Beschluss um eine schnelle Entscheidung über die Verlängerung der Preisbremsen bemüht. Trotzdem ist es absolut unverständlich, warum hier so viel Zeit verschenkt wurde. Die Preisbremsen-Diskussion wird seit Sommer geführt. Wir hatten frühzeitig auf rechtzeitige Entscheidungen gedrungen, damit ausreichend Zeit für die Umsetzung in den Unternehmen besteht. Dieser Zeitpunkt ist leider längst verpasst. Nun wird wieder in den letzten Wochen des Jahres über die Gewährung von Preisbremsen entschieden.
Eine reibungslose und fristgerechte Umsetzung der Preisbremsenverlängerung durch die Energieversorger zum 1. Januar 2024 kann daher nicht garantiert werden.
Um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor zu hohen Energiepreisen zu schützen, will die Koalition die Preisbremsen bis zum 31. März 2024 verlängern. Gleichzeitig will sie die temporär abgesenkte Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme bereits zum 29. Februar 2024 auslaufen lassen. So verständlich und sinnvoll es ist, die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme - nicht wie zwischenzeitlich geplant, bereits zum 1. Januar 2024 zu erhöhen - so unverständlich ist, dass deren Laufzeit nicht an die der Energiepreisbremsen angepasst wurde, sondern einen Monat früher enden soll.
Die Vorschläge mit zwei Umstellungsterminen im 4-Wochen-Abstand machen das Ganze zusätzlich und unnötig kompliziert und für die Verbraucherinnen und Verbraucher wenig nachvollziehbar: Steuern erhöhen, weil die Krise vorbei sei und gleichzeitig Preisbremsen verlängern, weil die Krise noch anhalte – das widerspricht sich. Hier wurde eine Chance vertan, wenigstens beides zum gleichen Zeitpunkt umzustellen. Das erhöht nicht nur den Aufwand bei den Abrechnungen, sondern wird auch zu vielen Nachfragen bei den Energieversorgern führen.
Ärgerlich ist aber, dass mit der Einigung in der Koalition zur Preisbremsenverlängerung und dem zu erwartenden Beschluss noch längst nicht die notwendige Klarheit besteht. Es fehlt noch immer die europarechtliche Grundlage. Entsprechend können die Energieversorger noch immer nicht mit der Umsetzung starten. Das alles führt zu hohen Belastungen der Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen und zu Verdruss bei Kundinnen und Kunden, weil sich Abrechnungsprozesse verzögern können. Dafür bitten wir die Bürgerinnen und Bürger vorsorglich um Verständnis.“