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BDEW zum Bericht der Monopolkommission:

Price-Cap-Regulation und Entflechtung im Fernwärmemarkt sind nicht zielführend

Heute hat die Monopolkommission ihr Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ veröffentlicht. Das Gutachten beschäftigt sich unter anderem mit dem Wettbewerb am Fernwärmemarkt. Gefordert werden im Bericht unter anderem ein Transparenzregister, Einführung eines vereinfachten Price-Cap-Regulation sowie eine Entflechtung zwischen Netzbetrieb und Wärmeerzeugung. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Oberstes Ziel der Wärmewende ist, die Klimaneutralität auch im Wärmesektor bis 2045 zu verwirklichen. Die dafür notwendigen Maßnahmen können nur bei hoher Akzeptanz in der Bevölkerung gelingen. Und dazu gehört auch, dass niemand wirtschaftlich überfordert werden sollte. Die Fernwärmeversorger sind sich ihrer Verantwortung bewusst.

Mit dem Aufbau der Preistransparenz-Plattform (Link: waermepreise.info) für Wärmenetze hat die Branche bereits eine Kernforderung der Monopolkommission erfüllt. Im nächsten Schritt müssen Kosten- und Marktelement in den Preisänderungsklauseln neu austariert werden. Standardisierung und Vereinheitlichung von anzuwendenden Indizes müssen geprüft werden.

Aus Sicht der Energiewirtschaft sind grundlegende Neuregelungen, wie etwa eine Price-Cap-Regulation oder eine Entflechtung – wenn auch nur in größeren Wärmenetzen – in ihren Auswirkungen sehr sorgfältig zu prüfen – Schnellschüsse sind zu vermeiden. Wichtig ist insbesondere, dass der Ausbau der Fernwärme kalkulierbar bleibt. Die Fernwärmeversorger sind wegen der hohen Investitionsbedarfe auf externes Kapital angewiesen. Eine Diskussion über einen neuen regulatorischen Rahmen kann zur Investitionsrückhaltung führen.

Wärmenetze weisen bereits heute höhere Anteile von klimaneutral erzeugter Wärme aus als gebäudeintegrierte Einzelheizungen. Trotzdem ist der Investitionsbedarf in den Ausbau und die Verdichtung von Wärmenetzen sowie die weitere Dekarbonisierung der Fernwärme sehr groß.

Es gibt mit den Bestimmungen aus der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle und etlichen höchstrichterlichen Entscheidungen bereits aus den vergangenen Jahren einen Regulierungsrahmen für die Fernwärmeversorgung. Anstatt zusätzliche Regulierungsinstrumente zu schaffen, sollte der bestehende Rahmen schrittweise dem Transformationsprozess in der Wärme angepasst werden. Die Energiewirtschaft fordert bereits seit langem eine Weiterentwicklung der AVBFernwärmeV und hat dazu auch erste Vorschläge unterbreitet.“

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