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BDEW zur Einigung zum EU-Strommarktdesign im Rahmen des EU-Energieministerrats

Ratseinigung ist wichtiger Schritt zur Stärkung des europäischen Energiebinnenmarktes

Gestern Abend hat sich der EU-Energieministerrat in Luxemburg zum zukünftigen EU-Strommarktdesigns geeinigt. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:  

„Es ist gut, dass der EU-Energieministerrat sich auf eine gemeinsame Position beim Strommarktdesign geeinigt hat und die Reform mit Blick auf den kommenden Winter und die Europawahlen 2024 nicht weiter verzögert wird. Damit wurde ein Kompromiss gefunden, der auch für Deutschland und Frankreich akzeptabel ist und so die seit dem Sommer andauernde Pattsituation im Rat auflöst. Mit der Einigung gehen die EU-Energieminister einen wichtigen Schritt zur Stärkung des europäischen Energiebinnenmarktes.

Bei Differenzkontrakten, den sogenannten „Contracts for Difference“ (CfDs), hat sich der Rat zu Recht weiterhin für die freiwillige Nutzung seitens der Unternehmen ausgesprochen. Damit bleiben marktlich-wettbewerbliche Mechanismen im Strommarkt erhalten. Die neue Ausweitung von CfDs auf Bestandsanlagen muss richtigerweise auf klar eingegrenzte Fälle wie substanzielles Repowering, Kapazitätserweiterung oder Laufzeitverlängerung beschränkt bleiben. Wichtig für gleiche Wettbewerbsbedingungen am Markt ist auch, dass – wie vom BDEW gefordert – nicht nur die Designkriterien, sondern auch die Verwendung von CfD-Einnahmen durch klare Leitlinien gesteuert werden. Dies hat der Rat nun bestätigt. Die Überprüfung der Einhaltung dieser CfD-Leitlinien durch die EU-Kommission nach dem EU-Beihilferecht ist ausdrücklich zu begrüßen, um Handels- und Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt zu verhindern.

Klar ist: Neben langfristigen Stromlieferverträgen – sogenannten PPAs (Power Purchase Agreements) – sind CfDs die zweite wichtige Säule beim Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Kritisch sehen wir, dass die Erlösabschöpfung in die Ratsposition - wenn auch optional und zeitlich befristet - aufgenommen wurde. Diese kann nun von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2024 (wieder) eingeführt werden. Eine Erlösabschöpfung würde die Bemühungen, den Erneuerbaren-Ausbau zu forcieren, konterkarieren. Sie stellt einen erheblichen Markteingriff dar, erschüttert das Vertrauen der Investoren und bremst damit ungewollt den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus.

Darüber hinaus sieht der BDEW die geplante Einführung virtueller Handelsplätze – sogenannten Virtual Hubs – allerdings kritisch. Es ist daher richtig und wichtig, dass der Rat hierfür eine Folgenabschätzung einfordert. Allerdings sollte diese auch ergebnisoffen, d.h. mit der Möglichkeit einer Nichteinführung, durchgeführt werden können. Eine solche Folgenabschätzung wäre auch vor Einführung der künstlichen Lastspitzenreduktion in Form eines sogenannten Peak Shaving Products wünschenswert gewesen. Wenngleich es optional im Falle vom Preiskrisen anzuwenden ist, handelt es sich hierbei um ein sehr komplexes Instrument, das dem Markt Flexibilität entzieht und letztlich Strom teurer für die Verbraucherinnen und Verbraucher macht. Damit torpediert es die eigentliche Absicht der EU-Kommission, Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Preisen besser zu schützen. Beide Instrumente, Virtual Hub und Peak Shaving Product, sieht der BDEW daher als sehr problematisch für den Binnenmarkt an und hatte sich wiederholt für ihre Streichung eingesetzt.

Nun gilt es, während der Trilog-Verhandlungen weiterhin konstruktiv an Lösungen zu arbeiten.“

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