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BDEW zum Kraftwerkssicherheitsgesetz:

Risiken müssen deutlich entschärft werden

Heute endet die Konsultationsfrist für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG). Mit dem Gesetz sollen Maßnahmen für neue gas- und rein wasserstoffbasierte Kraftwerke sowie Langzeitspeicher gebündelt werden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Das Kraftwerkssicherheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Transformation der Energieversorgung sowie zur langfristigen Realisierung der Versorgungs- und Systemsicherheit Strom in Deutschland. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung eine Konsultation für dieses Gesetz durchgeführt hat. Das vorgelegte Konsultationspapier lässt jedoch Fragen offen und muss an einigen Stellen dringend nachgebessert werden. Allen voran müssen die Risiken für die Kraftwerksbetreiber, die teilweise nicht von ihnen beeinflusst werden können, deutlich entschärft werden. Das gilt beispielsweise für die rechtzeitige und ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff und seiner Infrastruktur. Um Investitionen zu ermöglichen, müssen auch grundlegende Punkte wie die Höchstpreise, die Ermöglichung eines bivalenten Betriebs und die Höhe der Pönalen überarbeitet werden. Darüber hinaus besteht ein besonderes Risiko für kommunale Unternehmen, die zusätzliche Sicherheiten für die Finanzierung der Investitionen benötigen.

Die Eckpunkte für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz müssen nun zügig unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse übertragen und als Gesetz verabschiedet und umgesetzt werden, damit die Ausschreibungen und damit die konkrete Realisierung von H2-ready- sowie H2-Sprinter-Kraftwerken und Langzeitspeichern sowie der Gaskraftwerke in Säule 2 endlich beginnen kann. Allen muss klar sein: Wenn wir Anfang 2025 nicht mit den Ausschreibungen beginnen, wird der Kohleausstieg 2030 nicht funktionieren.

Mit dem KWSG wird auch im Vorgriff auf einen Kapazitätsmechanismus steuerbare Leistung angereizt. Dieser soll laut Bundesregierung bis 2028 operativ sein. Der BDEW hat dafür das Modell des Integrierter Kapazitätsmarkts vorgeschlagen. Hier ist nun Eile geboten. Die Ausgestaltung eines Kapazitätsmarkts muss spätestens zu Beginn der Ausschreibungen im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetz vorliegen, damit Energieunternehmen die nötigen Investitionsentscheidungen im Rahmen des KWSG treffen können. Die ersten Ausschreibungen sollen Anfang 2025 starten.

Zentral sind aber auch weitere Maßnahmen für den notwendigen Aufbau an brennstoffbasierten steuerbaren Erzeugungsanlagen. Hierzu gehören vor allem KWK-Anlagen. Die KWK leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit genauso wie zur Absicherung der Wärmewende. Mit dem Auslaufen der KWKG-Förderung Ende 2026 und vor dem Hintergrund mehrjähriger Projektrealisierungszeiträume gibt es für diese Anlagen jedoch bereits heute keine Investitionsgrundlage mehr. Mit Blick auf die große Anzahl junger, bereits sehr effizienter (KWK-)Kraftwerke fehlt aktuell zudem eine Grundlage für die Umrüstung auf H2. Es muss dringend ermöglicht werden, dass diese Anlagen durch eine passgenaue und volkswirtschaftlich sinnvolle Umrüst-Förderung eine Zukunfts-Perspektive erhalten. Sofern dies für KWK-Anlagen nicht im KWSG umsetzbar ist, sind diese Umrüstungen unbedingt in einem novellierten und verlängerten KWKG zu berücksichtigen.“

Die BDEW-Stellungnahme zum KWSG finden Sie im Anhang.

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