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BDEW zur Rücknahme der Markterklärung des BSI für den Smart Meter Rollout:

Rollout möglichst schnell mit neuer Markterklärung fortsetzen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seine Markterklärung von Januar 2020 zum Rollout von intelligenten Messsystemen zurückgenommen. Bis zu einer neuen Markterklärung besteht für die grundzuständigen Messstellenbetreiber nun keine Pflicht mehr zum Einbau intelligenter Messsysteme.

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Die Rücknahme der Markterklärung aus dem Jahr 2020 kommt nicht überraschend. Es war in Kürze eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln erwartet worden, das die sogenannte Markterklärung des BSI vermutlich - wie bereits das Oberveraltungsgericht (OVG) Münster - für rechtswidrig erklärt hätte. Die Entscheidung des OVG Münster bezog sich sowohl auf die Rechtslage als auch auf den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Markterklärung im Januar 2020. Seitdem haben sich sowohl der Rechtsrahmen geändert als auch die Gerätetechnik deutlich weiterentwickelt. Im Urteil als fehlend bemängelte Funktionen sind nun verfügbar. Einer neuen Markterklärung steht daher nichts im Wege.

Das BSI hat die Rücknahme der Markterklärung zugleich mit der Feststellung verbunden, dass die weitere Nutzung und der weitere Einbau der jetzt verwendeten Smart-Meter-Gateways nicht mit Gefahren verbunden sind. Beides ist daher weiter möglich. Die Grundlagen dafür waren im letzten Jahr mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes geschaffen worden.

Damit der Rollout weiter vorankommen kann, sollte das BSI jedoch möglichst schnell eine neue rechtssichere Markterklärung vorlegen. Die Energiewirtschaft möchte den Rollout so schnell wie möglich fortsetzen und für Letztverbraucher und auch ungesteuerte EEG-Anlagen bis 25 kW mit hohem Tempo voranbringen.

Aus Sicht des BDEW wäre es kontraproduktiv, den Rollout für Letztverbraucher – wie nun von einigen Stimmen gefordert – vorerst auszusetzen und Anfang 2023 mit einer gemeinsamen Markterklärung für alle Anwendungsfälle freizugeben. So geht wertvolle Zeit verloren und es ist unklar, ob eine solche Markterklärung, die auch für größere Verbraucher und steuerbare Anlagen gelten würde, in einem Jahr überhaupt schon rechtssicher erfolgen könnte. Die Anfang 2019 veröffentlichte Roadmap zu intelligenten Messsystemen, hatte zu Recht einen stufenweisen und in handhabbaren Schritten erfolgenden Rollout vorgegeben, der mit der Kundengruppe der Letztverbraucher bis 100.000 kWh Jahresverbrauch gestartet ist. Von diesem Konsens aller im Rolloutprozess Beteiligten sollte nun nicht abgewichen werden.

Intelligenten Messsysteme sind ein wichtiger Beitrag zur Energiewende. Sie können nicht nur den Stromverbrauch besser veranschaulichen als konventionelle Stromzähler, sondern auch Verbrauchsdaten automatisch an den Messstellenbetreiber übermitteln. Dies ermöglicht die bessere Nutzung des Stromnetzes sowie die weitere Senkung des Energieverbrauchs insgesamt. Die intelligenten Messsysteme in Deutschland zeichnen sich durch einen besonders hohen Standard von Datenschutz und Datensicherheit aus. Die Energiebranche hat in den letzten Jahren bereits umfangreich in den Rollout intelligenter Messsysteme investiert. „Nun sind die zuständigen Ministerien und Behörden gefragt, die Rahmenbedingungen anzupassen damit der politisch gewollte Rollout endlich erfolgreich voranschreiten kann.“

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