„Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll der Rollout von Smart Metern endlich vorangebracht werden. Für das Gelingen der Energiewende ist das dringend notwendig. Denn erst die intelligenten Messsysteme ermöglichen eine digitale Messung von Stromabnahme und -einspeisung und eine sichere Steuerung der Erzeugungs- und verbrauchsanlagen. Durch einen strukturierten Rollout soll die zügige Integration dieser Anlagen in die Netze und damit die Energiewende beschleunigt werden.
Der derzeitige Gesetzentwurf legt zurecht großes Augenmerk auf den Verbraucherschutz. Das ist wichtig und richtig, damit der Rollout die nötige Akzeptanz erfährt. Aber der Smart-Meter-Rollout muss auch für die Unternehmen, die ihn umsetzen und umsetzen möchten, wirtschaftlich sein. In der derzeitigen Form kann das Gesetz dazu führen, dass die zum Rollout verpflichteten Messstellenbetreiber mit jedem Einbau Verluste erwirtschaften, die nicht kompensiert werden können. Das würde den Rollout erheblich ausbremsen und der Neustart der Digitalisierung käme ins Straucheln. So müssen die aus dem Jahre 2013 stammenden Preisobergrenzen angepasst werden, um die starke Inflation zu berücksichtigen.
Zudem sieht der Entwurf vor, dass die Netzbetreiber zukünftig den Großteil der Kosten der Smart Meter (80 Euro Netzbetreiber, 20 Euro Verbraucher) tragen. Die Begrenzung der Preise für die individuellen Verbraucherinnen und Verbraucher ist nachvollziehbar. Deswegen ist es aber umso wichtiger, dass sich Netzbetreiber darauf verlassen können, dass ihr Kostenanteil unverzüglich mit Inkrafttreten des Gesetzes in den Netzentgelten abgebildet werden kann. Einerseits ist diese Lastenverteilung fair, da wir alle von einem intelligenten Stromsystem profitieren. Andernfalls fehlt den Netzbetreibern ansonsten dieses Geld an anderen Stellen, etwa für den dringend notwendigen Netzausbau.
Die Energiewirtschaft steht hinter dem Vorhaben eines zügigen Rollouts. Neben den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist hierfür eine zielgerichtete Umsetzung notwendig. Der Rollout muss dort beginnen, wo er besonders dringend gebraucht wird: bei dezentralen Erzeugungsanlagen wie Dach-Photovoltaik und bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen. Der Gesetzgeber sollte die Ausrüstung dieser Anschlüsse klar priorisieren. Die Ausstattung von Kundinnen und Kunden, für die das Gesetz keine Ausstattungsverpflichtung vorsieht, sollte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen dürfen. So wird der Nutzen der Smart Meter für die Energiewende von Anfang an sichergestellt.
Insgesamt ist es gut, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesvorhaben die Grundlagen der Digitalisierung der Energiewende neu ordnen möchte. Die vorgesehenen Regelungen schaffen Rechtssicherheit und stellen die schrittweise Einführung intelligenter Messsysteme sicher. In Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Priorisierung gehen sie allerdings an der Praxis vorbei und würden einen planbaren Rollout für Netz- und Messstellenbetreiber eher behindern als unterstützen. Hier muss der Gesetzentwurf dringend nachgebessert werden.“