„Nach Bereinigung der Wettbewerbsverzerrungen durch Bürgerenergieprivilegien sehen wir nun erstmals realistische Preise für Windenergie an Land. Die gute Nachricht ist: Strom aus Erneuerbaren Energien wird zunehmend konkurrenzfähig – das zeigt auch der weiter gesunkene Preis für Solarenergie. Mit Blick auf die Windenergie an Land dürfen wir – vor dem Hintergrund der vorliegenden Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz– davon ausgehen, dass die bezuschlagten Projekte auch tatsächlich realisiert werden. Dies ist eine weitere gute Nachricht sowohl mit Blick auf die Klimaziele, als auch für die Industrie. Um diese Verlässlichkeit zu erhalten und um dauerhaft gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, ist es wichtig, die ungleichen Voraussetzungen ganz aufzuheben. Auch zukünftig sollten alle Akteure nur mit genehmigten Projekten an den Ausschreibungen teilnehmen können und verpflichtet sein, ihre Projekte innerhalb von zweieinhalb Jahren zu realisieren. Alle Auktionsteilnehmer werden ihre Gebote dann auch zukünftig mit einem bekannten Stand der Technik und zu vergleichbaren Kosten abgeben. Eine erhöhte Realisierungswahrscheinlichkeit der bezuschlagten Projekte ist gut für die Energiewende. Die nächste Bundesregierung sollte daher zügig die gesetzliche Verankerung dauerhaft gleicher Bedingungen für alle Bieter gewährleisten. Dass unter den bezuschlagten Projekten dieser Runde auch 19 Bürgerenergiegesellschaften zu finden sind, zeigt, dass diese Akteure sich ohne Privilegierung behaupten können."
Zum Hintergrund:
Erstmals war die Anzahl der Gebote für Windenergieanlagen rückläufig. Der BDEW wertet dies als Nachwirkung der vorangegangenen Ausschreibungen: „Viele Akteure mit nicht-privilegierten Projekten befinden sich womöglich, ausgehend von den bisherigen Ergebnissen, in einer Umplanung und haben deshalb diesmal auf eine Teilnahme verzichtet. Die Teilnahme dürfte sich in den kommenden Ausschreibungen wieder stärker beleben. Die hohe Überzeichnung der Ausschreibungsmenge bei Solaranlagen zeigt, dass die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe grundsätzlich funktioniert und dass die Umstellung auf Ausschreibungen richtig war. Es ist wichtig, das EEG kontinuierlich weiterzuentwickeln und sich nicht auf diesem Erfolg auszuruhen. Der BDEW hat daher im Januar 2018 mit seinem „Drei-Säulen-Modell“ einen Vorschlag zur Ausgestaltung des zukünftigen Investitionsrahmens für Erneuerbare-Energien-Anlagen vorgelegt", so Kapferer.