„Sowohl das Klimaschutzgesetz als auch das Klimaschutzprogramm wirken noch undurchdacht und nicht kohärent mit den Zielen der Energiewende: Mit den Vorschlägen aus dem Klimaschutzprogramm ist das 65-Prozent-Ziel für den Erneuerbaren-Ausbau kaum zu erreichen. Bei Windanlagen an Land wird die Fehlsteuerung besonders deutlich: Anstatt Hemmnisse abzubauen, wird der Ausbau durch pauschale Mindestabstände zusätzlich noch erschwert. Der zaghafte Einstieg in die CO2-Bepreisung und die unzureichende Strompreis-Entlastung sind ebenso enttäuschend.
Auch der Entwurf für das Klimaschutzgesetz sollte dringend nachgebessert werden: Er steht in eklatantem Widerspruch zu den Beschlüssen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, zu denen sich die Bundesregierung ausdrücklich bekannt hat. In einem aufwendigen Prozess wurde eine Systematik entwickelt, wie der Energiesektor sein sektorspezifisches Klimaschutzziel für 2030 erreichen kann. Die im Entwurf für das Klimaschutzgesetz vorgesehene Festlegung von Jahresemissionsmengen verbunden mit einer möglichen Verpflichtung zu Sofortprogrammen würde die Beschlüsse der KWSB aushebeln. Der dringend notwendige Planungshorizont – vor allem auch in den Kohleregionen – wäre damit hinfällig und Verunsicherung bei den Betroffenen vorprogrammiert.
Zudem dürfen keine Hintertüren geschaffen werden, um Vorgaben für die CO2-Reduktion zwischen den Sektoren hin und her zu schieben. Es wäre das falsche Signal, wenn ein Sektor seine Jahresziele nicht erreicht und dafür in einem anderen Sektor die Vorgaben verschärft würden. Damit würde Zielerreichung bestraft, Zielverfehlung belohnt werden. Unverständlich ist auch, dass der Energieträger Gas vernachlässigt wird, obwohl er unverzichtbarer Bestandteil für das Gelingen der Energiewende ist und die Gaswirtschaft bereits intensiv daran arbeitet, den Anteil grüner Gase wie Wasserstoff und Biomethan zu erhöhen.
In die richtige Richtung gehen die Kabinettsbeschlüsse bei der Kraft-Wärme-Kopplung und bei der Aufhebung des Deckels beim Photovoltaik-Ausbau. Ebenso richtig und längst überfällig ist die Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit der Gebäudesanierung. Hierfür müssen dann aber auch die entsprechenden Finanzmittel bereitgestellt werden, um die geminderten Steuereinnahmen auszugleichen.“