"Die Bekanntgabe der ersten Ausschreibung für KWK-Anlagen ist für die Branche von großer Bedeutung. Nach den langen Verzögerungen bei der Novelle des KWK-Gesetzes und der beihilferechtlichen EU-Genehmigung hat die BNetzA nun alle erforderlichen Antragsformulare und Informationen für diese erste KWK-Auktion online gestellt. Das ist die Voraussetzung, damit auch wieder im KWK-Leistungssegment zwischen einem und 50 Megawatt investiert werden kann. Der auf 7 Cent/kWh festgelegte Höchstpreis bietet gute Chancen für Investitionen in die klimaschonende und hocheffiziente KWK.
Für die Zukunft zeichnet sich jedoch eine neue Herausforderung ab: Da die innovativen KWK-Systeme mit hohen Anteilen von Wärme aus Erneuerbaren Energien ab dem 1. Juni 2018 höhere Zuschläge von bis zu 12 Cent/kWh bei den Auktionen erhalten können, sollte der Finanzrahmen im KWK-Gesetz von 1,5 auf mindestens 2 Milliarden Euro angehoben werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass es zu Lasten der KWK-Anlagen im Bereich über 2 Megawatt geht. Um den langen Planungszeiträumen für größere KWK-Anlagen gerecht zu werden, sollte die Gültigkeitsdauer des KWK-Gesetzes zudem bis mindestens 2025 verlängert werden. Andernfalls droht ab Ende 2022 ein völliger Ausbaustopp bei der klimaschonenden KWK."
Zum Hintergrund:
Wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden ab sofort die Zuschlagshöhen für KWK-Anlagen mit einer Leistung von ein bis 50 MW auch im KWK-Gesetz (KWKG) wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt. Mit der heutigen Bekanntgabe der ersten KWK-Ausschreibung können künftige Betreiber von neuen oder modernisierten (50 % Investitionstiefe) KWK-Anlagen im Leistungssegment zwischen einem und 50 Megawatt (MW) ihre Gebote bei der Bundesnetzagentur einreichen. Laut BNetzA werden in dieser ersten Auktion 100 MW KWK-Leistung ausgeschrieben. Die Gebote müssen bis zum 1. Dezember 2017 bei der Behörde eingegangen sein.