"Es ist erfreulich, dass die Politik mit dem Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz nun einen weiteren wichtigen Schritt macht, um den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz umzusetzen. Seit langem fordern wir, dass ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen wird, um die Energieeffizienz im Gebäudesektor weiter zu steigern und die Erneuerbaren besser in den Wärmemarkt zu integrieren. Immerhin liegt dort ein immenses Potential, um CO2 einzusparen, brach.
Die geplante Zusammenführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ist hierfür eine wichtige Maßnahme. Voraussetzung ist allerdings, dass die gesetzlichen Regelungen für den Gebäudesektor systematisch vereinheitlicht und dadurch vereinfacht werden. Diese Chance wird im aktuellen Gesetzentwurf noch nicht genutzt. Zudem fehlen Regelungen, um Fernwärme oder erneuerbare Energieträger wie Bio-Erdgas in die Quartiersversorgung zu integrieren. Einige Regelungen wären für die künftig wichtiger werdende Sektorkopplung sogar kontraproduktiv, da sie Strom aus Erneuerbaren den Zugang zum Wärmemarkt erschweren würden. Diese Schwachstellen sollten dringend behoben werden."
Hintergrund:
Am 23. Januar 2017 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) vorgelegt. Darin werden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) / Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt. Anlass ist insbesondere die europäische Gebäudeeffizienz-Richtlinie, die die Einführung des Niedrigstenergie-Gebäudestandards schrittweise ab 2019 fordert. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am 15. Februar vom Bundeskabinett verabschiedet und geht dann ins parlamentarische Verfahren. Das Gesetz soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.