„Es ist erfreulich, dass die EEG-Umlage im kommenden Jahr sinkt. Dennoch ist leider nicht mit einer Entlastung der Stromkunden zu rechnen. Nicht die EEG-Umlage ist in diesem Jahr der Preistreiber, sondern deutlich gestiegene Kosten für die Beschaffung von Strom. Auch bleibt die Steuer- und Abgabenlast insgesamt auf einem historisch hohen Niveau. Durchschnittlich 54 Prozent der Strompreise bestehen aus Steuern, Abgaben und Umlagen“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung heute in Berlin. Zahlten die Unternehmen für das Lieferjahr 2017 an der Energiebörse noch durchschnittlich 30 Euro für eine Megawattstunde Strom, mussten sie in diesem Jahr mehr als 50 Euro bezahlen. Auch die Preise für die CO2-Zertifikate haben sich in den vergangenen 12 Monaten mehr als verdreifacht.
Während die EEG-Umlage 2019 um 0,387 Cent pro Kilowattstunde sinken wird, steigt im Steuer- und Abgabenblock die sogenannte Offshore-Netzumlage um 0,379 Cent. Unter der Bezeichnung Offshore-Haftungsumlage betrug sie zuletzt 0,037 Cent (2019: 0,416 Cent/kWh). Das bedeutet eine Verzehnfachung. „Wir haben es jedoch hier nicht mit einer Verzehnfachung der Kosten für den Ausbau der Windenergie in Nord- und Ostsee zu tun“, so Kapferer. Die Offshore-Haftungsumlage bepreiste lediglich Spezialfälle, wie beispielsweise Verspätungen beim Anschluss eines Windparks. Die übrigen Kosten wurden über die Übertragungsentgelte abgewickelt. Die künftige Offshore-Netzumlage enthält nun zusätzlich auch die Kosten für die Netzanbindung von Offshore-Windparks.
„Betrachtet man die Strompreisentwicklung der letzten zehn Jahre, ist eines auffällig: Profiteur ist der Bundesfinanzminister“, so Kapferer. Über 54 Prozent des Strompreises für Haushaltskunden sind staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Den Unternehmen bleibt kaum Spielraum: Nur noch gut 20 Prozent des Endkundenstrompreises sind von den Lieferanten direkt beeinflussbar. Um die Verbraucher zu entlasten fordert der Verband, die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum zu senken sowie die besondere Ausgleichsregelung für die Industrie bei der EEG-Umlage über Steuern zu finanzieren.