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BDEW und VKU zum Auslaufen der Energiepreisbremsen:

„Unternehmen brauchen noch diese Woche verbindliche Regelungen“

Zur aktuellen Diskussion über das Auslaufen der Preisbremsen auf Strom, Gas und Wärme erklären Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

„Die Energieversorger benötigen noch diese Woche verbindliche Regelungen, wie es mit den Energiepreisbremsen weitergeht. Die Hängepartie muss endlich ein Ende haben. Widersprüchliche Aussagen von den einzelnen Regierungsparteien helfen hier nicht weiter.

Wir brauchen endlich Klarheit. Jeder Tag zählt. Dies ist auch im Interesse der Kundinnen und Kunden. Die Unternehmen dürfen auch in der Kundenkommunikation nicht im Regen stehen gelassen werden.

Klar ist: Eine flächendeckende, reibungslose und fristgerechte Umsetzung der Preisbremsenverlängerung durch die Energieversorger zum 1. Januar 2024 können wir nicht mehr garantieren. Dazu hätten eine verbindliche Entscheidung und gesetzliche Regelungen bis zum 15. Oktober vorliegen müssen. Eine finanzielle Entlastung wäre gegebenenfalls rückwirkend machbar. Die Unternehmen können nicht in Vorleistung gehen.

Nachdem der Wirtschaftsstabilisierungfonds aufgelöst werden soll, ist klar, dass Preisbremsen über den Kernhaushalt 2024 finanziert werden müssen. Wann der Bundestag diesen beschließen will, ist aktuell unbekannt.

Sollten die Preisbremsen zum Jahresende auslaufen, ist es umso wichtiger, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht noch zusätzlich durch staatliche Abgaben und Umlagen belastet werden. Daher ist es absolut erforderlich, dass die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme nun wie es der aktuellen Rechtslage entspricht ins kommende Jahr hinein fortgesetzt wird und der Zuschuss von 5,5 Mrd. zu den Übertragungsnetzentgelten sichergestellt und verlässlich finanziert wird. Auch hier brauchen die Unternehmen so schnell wie möglich Rechtssicherheit, um sich darauf einzustellen.

Sollte der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten wegfallen, würde dies eine Kaskade für die Unternehmen auf verschiedensten Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft auslösen: Wenn die Übertragungsnetzentgelte steigen, müssen auch die Verteilnetzbetreiber ihre Entgelte erhöhen. Die insgesamt gestiegenen Netzentgelte müssen wiederum die Energieversorger in ihre Preiskalkulation aufnehmen und bereits angekündigte Preise anpassen.“

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