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BDEW zu Preis­an­pas­sungs­klau­seln bei der Fernwärme:

Urteil gibt Fern­wär­me­ver­sor­gern Klarheit und Si­cher­heit

Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Hamburg hat ent­schie­den, dass Fern­wär­me­ver­sor­ger ihre Preis­an­pas­sungs­klau­seln auch einseitig anpassen dürfen, wenn es um Än­de­run­gen beim ein­ge­setz­ten Brenn­stoff geht. Damit folgt das OLG der Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vor­sit­zen­de der BDEW-Haupt­ge­schäfts­füh­rung:

„Das Urteil des OLG Hamburg ist ein wichtiges Signal an die Fern­wär­me­ver­sor­ger, die aktuell unter Hochdruck ihre Netze ausbauen und dekar­bo­ni­sie­ren. Fern­wär­me­ver­sor­ger sind aufgrund der not­wen­di­gen Trans­for­ma­ti­on ihrer Netze mit einem hohen In­ves­ti­ti­ons­be­darf kon­fron­tiert. Ein sicherer Pla­nungs­ho­ri­zont ist deshalb zentral. Das Urteil gibt nun Klarheit und Si­cher­heit, dass der Fern­wär­me­ver­sor­ger für In­ves­ti­tio­nen in eine kli­ma­neu­tra­le­re Wär­me­ver­sor­gung ihre Preis­an­pas­sungs­klau­seln auch einseitig anpassen dürfen.

Die Wär­me­wen­de ist die größte Her­aus­for­de­rung der En­er­gie­wen­de. Der Ausbau und die Dekar­bo­ni­sie­rung der Fernwärme spielt hierbei eine zentrale Rolle. Un­ab­hän­gig von dem Urteil besteht drin­gen­der Bedarf die AVB­Fern­wär­meV (Ver­ord­nung über all­ge­mei­ne Be­din­gun­gen für die Ver­sor­gung mit Fernwärme) an die sich wandelnde Fernwärme an­zu­pas­sen. Im Zuge des Wandels hin zu einer kli­ma­neu­tra­len, dekar­bo­ni­sier­ten Wär­me­ver­sor­gung und zur Erfüllung der Vorgaben im Wär­me­pla­nungs­ge­setz sind sowohl In­ves­ti­tio­nen in den Bestand als auch er­heb­li­che Neu­in­ves­ti­tio­nen notwendig. Nur mit lang­fris­ti­gen, ver­läss­li­chen und kon­sis­ten­ten Re­ge­lun­gen können die Wär­me­ver­sor­ger ihre In­ves­ti­tio­nen zu fairen Be­din­gun­gen wieder re­fi­nan­zie­ren. Die Wär­me­wen­de kann nur gelingen, wenn sowohl In­ves­ti­tio­nen in die Wär­me­ver­sor­gung auch weiterhin attraktiv bleiben als auch die Fernwärme eine breite Akzeptanz bei Bür­ge­rin­nen und Bürgern genießt.“

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