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Pres­se­mit­tei­lung

Verbände warnen vor kurz­fris­ti­ger kom­plet­ter Ab­schaf­fung: „Entgelte für de­zen­tra­le Ein­spei­sung“ (vNNE) elementar für In­ves­ti­tio­nen in En­er­gie­wen­de

Die im Ge­setz­ent­wurf zur Strom­preis­brem­se geplante Ab­schaf­fung der ver­mie­de­nen Netz­ent­gel­te für de­zen­tra­le Strom­ein­spei­sung stößt auf breite Kritik bei kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den, der En­er­gie­wirt­schaft und Ge­werk­schafts­ver­tre­tern. In einer ge­mein­sa­men Pres­se­mit­tei­lung betonen der Deutsche Städtetag, der Deutsche Land­kreis­tag, der Deutsche Städte- und Ge­mein­de­bund, die Vereinte Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft Verdi, der Bun­des­ver­band der Energie- und Was­ser­wirt­schaft (BDEW), der En­er­gie­ef­fi­zi­enz­ver­band für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) und der Verband kom­mu­na­ler Un­ter­neh­men (VKU) die Bedeutung der Netz­ent­gel­te: Eine komplette Ab­schaf­fung auch für Be­stands­an­la­gen sendet ein ver­hee­ren­des Signal für das Vertrauen in ge­setz­ge­be­ri­sche Fest­le­gun­gen aus.
 

Ein Schritt vor, zwei zurück: Die En­er­gie­preis­brem­sen sollen den sozialen Zu­sam­men­halt und die Leis­tungs­fä­hig­keit der Volks­wirt­schaft sichern – beides ist Vor­aus­set­zung für eine er­folg­rei­che En­er­gie­wen­de. 
Genau das Gegenteil bewirkt al­ler­dings die ur­plötz­li­che und nicht nach­voll­zieh­ba­re Ab­schaf­fung der Entgelte für de­zen­tra­le Ein­spei­sung, die völlig über­ra­schend in dem in der ver­gan­ge­nen Woche vom Kabinett be­schlos­se­nen Ge­setz­ent­wurf zur Strom­preis­brem­se zu finden ist. Mit einem über­ra­schen­den „Hand­streich“ werden damit das In­ves­to­ren­ver­trau­en gefährdet und falsche Signale für die En­er­gie­wen­de gesetzt. Eine solche tief­grei­fen­de Regelung ohne An­kün­di­gung und Konzept jetzt zu treffen, wi­der­spricht unserem Ver­ständ­nis von ge­mein­sa­mer Kri­sen­be­wäl­ti­gung.

Die Dis­kus­si­on um die so­ge­nann­ten „ver­mie­de­nen Netz­nut­zungs­ent­gel­te“* wurde bereits in den Jahren 2016 und 2017 intensiv geführt. Sie endete mit einem Kom­pro­miss im Netz­ent­gelt­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz: Für Neu­an­la­gen, die nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen werden, fallen diese Entgelte weg. Dass sich die de­zen­tra­le Ein­spei­sung re­gel­ba­rer Strom­er­zeu­gungs­an­la­gen positiv auf die Strom­net­ze auswirkt, und somit ein Entgelt ge­recht­fer­tigt ist, wurde sogar durch höchst­rich­ter­li­che Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs bestätigt und ist bis heute anerkannt.

Der Kom­pro­miss von damals ist die Richt­schnur für heute: Für Anlagen im Bestand sind die Entgelte für de­zen­tra­le Ein­spei­sung ein wichtiger Er­lös­be­stand­teil, der in die zu­künf­ti­ge An­la­gen­ver­mark­tung bereits ein­kal­ku­liert worden ist. Er macht bei be­trof­fe­nen Stadt­wer­ken und An­la­gen­be­trei­bern schnell einen Mil­lio­nen­be­trag pro Jahr aus. Bei jüngst in Betrieb ge­nom­me­nen Anlagen war das Vertrauen auf die ge­setz­ge­be­ri­schen Re­ge­lun­gen deshalb auch ein ganz we­sent­li­cher Teil zur Rea­li­sie­rung der Ge­samt­wirt­schaft­lich­keit und folglich für die In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen.
 
Aktuell werden bei­spiels­wei­se im Vertrauen auf den Fort­be­stand der Re­ge­lun­gen bereits Gas­tur­bi­nen auf Was­ser­stoff­fä­hig­keit um­ge­rüs­tet, ein modernes Gas­mo­to­ren­heiz­kraft­werk in Betrieb genommen und Anlagen auf den Betrieb mit Klär­schlamm und Altholz umgebaut: drei der be­nö­tig­ten Mei­len­stei­ne auf dem Weg zur Kli­ma­neu­tra­li­tät. In allen Fällen liegt die Prognose zu den Er­lös­aus­fäl­len im ein­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich. 

Fällt dieser Er­lös­be­stand­teil nun al­ler­dings abrupt weg, gerät die Wirt­schaft­lich­keit zahl­rei­cher de­zen­tra­ler Anlagen ins Wanken, mit gra­vie­ren­den Kon­se­quen­zen auch für die Be­schäf­tig­ten. Betroffen wären KWK-Kraft­wer­ke in der öf­fent­li­chen Ver­sor­gung – wie moderne H2-re­a­dy-Kraft­wer­ke –, aber auch Anlagen in Kran­ken­häu­sern oder Schulen. In Bereichen also, in denen die Be­schäf­tig­ten in der letzten Zeit durch die Energie- und Co­ro­na-Kri­se schon Be­son­de­res geleistet haben. Gerade mit Blick auf den Strom­markt steht die geplante Regelung sogar im Wi­der­spruch zur über­ge­ord­ne­ten Kri­sen­be­wäl­ti­gungs­stra­te­gie, das Strom­an­ge­bot aus­zu­wei­ten. 

Ver­läss­li­che Rah­men­be­din­gun­gen sind das Fundament, auf dem zu­künf­ti­ge Ent­schei­dun­gen für In­ves­ti­tio­nen in den dringend not­wen­di­gen Zubau von H2-ready KWK-An­la­gen und den Ausbau der Wär­me­net­ze verankert werden müssen. 

*De­fi­ni­ti­on ver­mie­de­ne Netz­nut­zungs­ent­gel­te: Sehr ver­ein­facht handelt es sich um Erlöse, die ein An­la­gen­be­trei­ber dafür erhält, dass er für den Transport seines Stroms nur das örtliche Netz nutzt, und sein Strom nicht alle Netz­ebe­nen passieren muss.

 

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