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BDEW zum Auslaufen der Mehr­wert­steu­er­sen­kung auf Gas und Wärme:

Ver­mitt­lungs­aus­schuss sollte vor­ge­zo­ge­ne Wie­der­an­he­bung der Mehr­wert­steu­er fallen lassen

Der Ver­mitt­lungs­aus­schuss von Bundestag und Bundesrat befasst sich heute mit dem Wachs­tums­chan­cen­ge­setz. Darin soll unter anderem ein vor­zei­ti­ges Auslaufen der in der Krise ein­ge­führ­ten Mehr­wert­steu­er­sen­kung auf Gas und Wärme fest­ge­legt werden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vor­sit­zen­de der BDEW-Haupt­ge­schäfts­füh­rung:

„Fakt ist, dass eine Wie­der­an­he­bung der Mehr­wert­steu­er auf Gas und Wärme auf 19 Prozent zum 01. März 2024 im Rahmen des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes frü­hes­tens rück­wir­kend mit der Bun­des­rats­sit­zung am 22.03.2024 be­schlos­sen werden könnte. Im Fall einer rück­wir­ken­den Ent­schei­dung zum vor­zei­ti­gen Auslaufen der Hilfs­maß­nah­men – 10 Tage vor dem regulären Ende der Um­satz­steu­er­ab­sen­kung - wäre eine Rück­um­stel­lung sowie Rück­ver­rech­nung für die Un­ter­neh­men pro­zes­su­al und technisch komplex, nur extrem schwer rea­li­sier­bar und vor allem den Kunden nicht mehr ver­mit­tel­bar. Bereits gestellte Rech­nun­gen müssten so nach­träg­lich kor­ri­giert werden, zu­künf­ti­ge Rech­nun­gen könnten nicht recht­zei­tig gestellt und Ab­schlags­plä­ne nicht angepasst werden.

Aus Sicht der En­er­gie­wirt­schaft sollte die vor­ge­zo­ge­ne Wie­der­an­he­bung im Ver­mitt­lungs­aus­schuss fallen gelassen werden. Statt­des­sen sollte die Senkung der Mehr­wert­steu­er ver­läss­lich und planbar wie ge­setz­lich vor­ge­se­hen Ende März auslaufen. Dies gäbe den Un­ter­neh­men Pla­nungs­si­cher­heit und würde Haushalte bis zum Ende der Heiz­pe­ri­ode entlasten. Nach dem Hin und Her rund um die En­er­gie­preis­brem­sen und der kurz­fris­ti­gen Strei­chung des Zu­schus­ses zu den Über­tra­gungs­netz­ent­gel­ten sollten Kundinnen und Kunden nicht weiter ver­un­si­chert werden. Das derart ver­zö­ger­te Handeln der po­li­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­ger ist vor allem deshalb un­ver­ständ­lich, da das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz bereits am 17.11.2023 vom Bundestag ver­ab­schie­det wurde und ein Beschluss im Bundesrat ur­sprüng­lich bereits für den 15.12.2023 vor­ge­se­hen war.“

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