„Fakt ist, dass eine Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme auf 19 Prozent zum 01. März 2024 im Rahmen des Wachstumschancengesetzes frühestens rückwirkend mit der Bundesratssitzung am 22.03.2024 beschlossen werden könnte. Im Fall einer rückwirkenden Entscheidung zum vorzeitigen Auslaufen der Hilfsmaßnahmen – 10 Tage vor dem regulären Ende der Umsatzsteuerabsenkung - wäre eine Rückumstellung sowie Rückverrechnung für die Unternehmen prozessual und technisch komplex, nur extrem schwer realisierbar und vor allem den Kunden nicht mehr vermittelbar. Bereits gestellte Rechnungen müssten so nachträglich korrigiert werden, zukünftige Rechnungen könnten nicht rechtzeitig gestellt und Abschlagspläne nicht angepasst werden.
Aus Sicht der Energiewirtschaft sollte die vorgezogene Wiederanhebung im Vermittlungsausschuss fallen gelassen werden. Stattdessen sollte die Senkung der Mehrwertsteuer verlässlich und planbar wie gesetzlich vorgesehen Ende März auslaufen. Dies gäbe den Unternehmen Planungssicherheit und würde Haushalte bis zum Ende der Heizperiode entlasten. Nach dem Hin und Her rund um die Energiepreisbremsen und der kurzfristigen Streichung des Zuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten sollten Kundinnen und Kunden nicht weiter verunsichert werden. Das derart verzögerte Handeln der politischen Entscheidungsträger ist vor allem deshalb unverständlich, da das Wachstumschancengesetz bereits am 17.11.2023 vom Bundestag verabschiedet wurde und ein Beschluss im Bundesrat ursprünglich bereits für den 15.12.2023 vorgesehen war.“