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BDEW zur Novelle der Klärschlamm-Verordnung im Bundeskabinett:

Vernünftiger Kompromiss zur Klärschlammverbrennung und Phosphor-Rückgewinnung

Klärschlamm-Mitverbrennung sollte jedoch technologieoffen ausgestaltet werden

Das Bundeskabinett hat heute die Neuordnung der Klärschlammverwertung beschlossen. In der Verordnung werden der schrittweise Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung und der verpflichtende Einstieg in die Rückgewinnung von Phosphor geregelt. "Der BDEW begrüßt, dass die Verordnungsinhalte im Rahmen der politischen Debatte praktikabel gestaltet wurden. Dazu zählen insbesondere die längeren Übergangsfristen für den Bau von Klärschlammverbrennungs- und Phosphor-Rückgewinnungsanlagen", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin.

Mit der Verordnung sollen die Böden und Grundwasserressourcen zukünftig stärker geschützt werden. "Dieses Ziel unterstützen wir", so Weyand.

Deutschlandweit werden aktuell noch rund 40 Prozent des Klärschlamms landwirtschaftlich als Dünger verwendet oder gehen in den Landschaftsbau. "Angesichts der Planungs- und Genehmigungszeiträume für die Errichtung von Anlagen zur Phosphor-Rückgewinnung sind die für größere Kläranlagen vorgeschlagenen Fristen von 12 bzw. 15 Jahren zur verpflichtenden Einführung realistisch", so Weyand weiter. Bisher ist die Phosphor-Rückgewinnung noch nicht großtechnisch umsetzbar.

Bedauerlich sei, dass die Novelle mit sachlich nicht gerechtfertigten Vorgaben zu einem sehr niedrigen Aschegehalt der Kohle die Klärschlamm-Mitverbrennung beschränke. Eine solche Vorfestlegung auf bestimmte Brennstoffeigenschaften sei im Hinblick auf die laufende Entwicklung von großtechnisch einsetzbaren Verfahren zur Phosphorrückgewinnung aus Mitverbrennungsaschen nicht erforderlich.

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